
Brexit: Künftiges Zollmanagement für Unternehmen schwer zu planen
Wie können britische und EU-Unternehmen trotz Ungewissheit über den bevorstehenden Brexit ihr künftiges Zollmanagement vorbereiten?
Wie können britische und EU-Unternehmen trotz Ungewissheit über den bevorstehenden Brexit ihr künftiges Zollmanagement vorbereiten?
Die britische Premierministerin Theresa May hat die für 11. Dezember angesetzte Abstimmung über den ausgehandelten Brexit-Vertrag abgesagt. Der Vertrag definiert juristisch verbindlich auf rund 600 Seiten die Regeln für den Austritt Grossbritanniens aus der EU. Zudem umfasst er noch drei rechtlich nicht bindende Anhänge, unter anderem zur zukünftigen Zusammenarbeit der beiden Parteien.
Der mögliche Austritt Grossbritanniens aus der EU rückt näher. Das AEB-Brexit-Toolkit liefert Infos, die Unternehmen in Sachen Aussenwirtschaft und Zoll jetzt wissen müssen. Und Tipps, wie Sie mit AEB-Software die eigenen Prozesse fit machen.
Die britische Regierung will den ausgehandelten Vertrag mit der EU nachverhandeln – vor allem hinsichtlich der darin enthaltenen Nordirland-Themen. Ob sich die EU hier auf Änderungen einlässt, ist unklar. In ersten Stellungnahmen zeigten sich EU-Vertreter nicht bereit, das Paket erneut aufzuschnüren. Ein genauer Zeitpunkt für die Abstimmung steht ebenfalls noch nicht fest. Ein Sprecher der britischen Premierministerin Theresa May nannte allerdings den 21. Januar 2019 als Datum, bis zu dem das Votum stattgefunden haben soll.
Generell sind zahlreiche Alternativen zum weiteren Ablauf im Brexit-Prozess denkbar. Neben der Verabschiedung des Brexit-Vertrages durch das britische Parlament zu einem späteren Zeitpunkt sieht der Radio- und Fernsehsender BBC diese sechs Varianten für am wahrscheinlichsten:
Trotz der erneuten Verzögerung und hohen Unsicherheit im Brexit-Prozess sollten Unternehmen weiterhin ihr Logistik- und Zollmanagement auf alle möglichen Szenarien vorbereiten, um im Falle eines wie auch immer gearteten Brexits ihren Beitrag für einen möglichst geregelten Warenverkehr zu leisten.
Was müssen Unternehmen in Sachen Trade Compliance beachten, wenn mit dem EU-Austritt Grossbritanniens das Land im exportrechtlichen Sinne ein Drittland und der Handel von Dual-Use-Gütern genehmigungspflichtig wird? Und welche Änderungen gibt es im Präferenzmanagement für EU-Firmen, die bisher für ihre Produktion Waren mit Ursprung aus UK einsetzen?
AEB bietet aus diesen und weiteren Fragen rund um Export- und Zollmanagement ein Brexit-Toolkit, das wesentliche Informationen und Handlungsoptionen zusammenfasst.
AEB hat für ihre Kunden einen eigenen Info-Service zum Brexit eingerichtet: Den AEB-Brexit-Ticker. Dieser liefert Kunden Handlungsempfehlungen und -aufforderungen zu Updates, Servicepaketen und mehr, wenn sich bei den AEB-Lösungen Änderungen durch den Brexit ergeben.