
Ausfuhrgenehmigungen: Verlängerte und neue AGG
Eine neue AGG für Zulieferungen von Rüstungsgütern nach Frankreich sowie verlängerte Allgemeine Genehmigungen – die wichtigsten AGG-Neuerungen zum 1. April 2020.
Eine neue AGG für Zulieferungen von Rüstungsgütern nach Frankreich sowie verlängerte Allgemeine Genehmigungen – die wichtigsten AGG-Neuerungen zum 1. April 2020.
Allgemeine Genehmigung Nr. 28 für die Zulieferung von Rüstungsgütern nach Frankreich
Wichtige Hinweise für die Nutzung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 28
Hintergrund: Entstehung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 28
Allgemeine Genehmigungen Nr. 12 bis Nr. 27 und Nr. 30 verlängert
Automatisiert aktuell: Kein Handlungsbedarf bei AEB-Lösungen
Am 1. April 2020 ist die vom BAFA neu geschaffene AGG Nr. 28 in Kraft getreten. Diese gilt für Zulieferungen von Rüstungsgütern des Teils I Abschnitt A der deutschen Ausfuhrliste nach Frankreich in bestimmten Fallgruppen.
Mit der ersten Fallgruppe wird eine Privilegierung sogenannter „De-minimis“ Fälle geschaffen. Unter Nutzung der AGG Nr. 28 können Rüstungsgüter des Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste nach Frankreich verbracht werden, wenn diese zum Einbau in Frankreich bestimmt sind. Der Wert der zu integrierenden Rüstungsgüter darf dabei einen wertmässigen Anteil von 20 % am Gesamtsystem nicht überschreiten. Mit dieser Regelung taucht erstmals die aus dem US-Re-Exportkontrollrecht bekannte De-minimis-Kalkulation auch im deutschen Exportkontrollrecht auf.
Die weiteren privilegierten Fallgruppen können direkt der AGG Nr. 28 entnommen werden.
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Das BAFA hat darüber informiert, dass die Allgemeinen Genehmigungen (AGG) Nr. 12 bis Nr. 27 und Nr. 30 ohne inhaltliche Änderungen über den 31. März 2020 hinaus, bis zum 30. September 2020 verlängert wurden. Die Verlängerung gilt seit dem 1. April 2020.
Eine weitergehende Verlängerung aller Allgemeinen Genehmigungen bis zum 31. März 2021 ist laut BAFA beabsichtigt. Geplant sei zudem die Erweiterung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 15 (Brexit). Die bislang vorgesehenen Begünstigungen für Verträge, die vor dem 29. März 2019 geschlossen wurden, sollen auf Verträge erweitert werden, die vor dem 31. Januar 2020 geschlossen wurden.
Informationen zur Nutzung von Allgemeinen Genehmigungen sowie eine Liste der aktuell verfügbaren AGGs sind auf der Website des BAFA erhältlich.
Die Exportkontrolllösungen der AEB bieten einen umfassenden Datenservice. Sie prüfen Ihre Ausfuhren und Verbringungen immer gegen die aktuellen Vorschriften. Manuelle Anpassungen sind daher wegen der Neuerungen in Sachen AGG nicht erforderlich.