Innerhalb der DaziT Transformation spielt Passar eine wichtige Rolle.
Passar wird das neue Warenverkehrssystem und löst damit die aktuellen Systeme NCTS und e-dec ab. Von der Anmeldung bis zur Verfügung - Passar ist verantwortlich für die Steuerung des Warenprozesses an der Grenze.
Passar, das neue Warenverkehrssystem welches erstmals per 1. Juni 2023 eingeführt wird, steht im Fokus der DaziT Tranformation. Die neue Software ist zu dem Zeitpunkt im Parallelbetrieb für Durch- und Ausfuhr einsetzbar. Nach und nach wird für Durchfuhr und Ausfuhr der Betrieb von e-dec eingestellt worauf später der Start des Parallelbetriebs von e-dec und Passar für die Einfuhr folgt. Per Q3 2025 ist der vollständige Einsatz von Passar und damit die Einstellung von e-dec geplant.
Die genaue Timeline finden Sie auf der DaziT Übersichtsseite.
Die Anpassung im Zollrecht erlaubt neben der Standardwarenanmeldung (FULL) neu auch die vereinfachte Warenanmeldung (LIGHT).
Warenanmeldungen können über den vereinfachten Weg (LIGHT) abgewickelt werden unter den Grundvoraussetzungen, dass die Sendung keinem nichtabgabenrechtlichem Erlass (NAE) untersteht und keine Abgaben (Zölle, Lenkungsabgaben, Verbrauchssteuern) oder ausschliesslich die MWST geschuldet sind. Der darunterfallende Warenumfang bezieht sich auf den Warenwert und das Warengewicht und kann als reduzierter Datensatz abgegeben werden.
Nachfolgend werden die Vorteile für Verfahrensbeteiligte näher beschrieben.
Über die elektronische Schnittstelle "B2B" ist es möglich eigene Zoll- und ERP-Systeme (e.g ICI) an Passar anzubinden.
Des Weiteren, können über das e-Portal diverse Aufgaben erledigt und Information eingesehen werden. Seien das Informationen und Dienstleistungen zum BAZG, oder aber auch Anfragen von Bewilligungen. Die Uploadfunktion erlaubt es ausserdem, Daten ins e-Portal hochzuladen und für die Weiterverarbeitung freizugeben.
Unterlagen und Begleitdokumente können mittels der eigenständigen Plattform "e-Begleitdokumente" einfach und sicher an die Zollstelle übermittelt werden. Eine direkte Schnittstelle erlaubt es, Daten (PDF und Excelfiles) mittels der WebUI oder Webservice hochzuladen.
Alle relevanten Dokumente wie beispielsweise eVV Bordereau können in Zukunft über das Output Management System DocBox bezogen werden.
Der zuständige Versender, Importeur oder Logistikdienstleister nutzt das e-Portal (oder die eigene, angebundene Verzollungsapplikation) um seine Ware im Warenverkehrssystem anzumelden.
Innerhalb der Geofencing-Zone rund um die Grenze wird die Ankunft der Ware an der Grenzzollstelle vorangemeldet. Dies geschieht mittels dem Zusammenspiel zwischen der On Board Unit, der GPS-Ortung und dem Telematik Operator automatisch.
Ab dem Zeitpunkt der Aktivierung ist die Waren-/Transportanmeldung rechtsverbindlich und kann daher nicht mehr geändert werden.
Bei Grenzübertritt werden Aktivierungsmeldungen oder Meldungen aus fremden Zollsystemen (wie Borderguard) in Passar verarbeitet. Zu diesem Zeitpunkt wird entschieden, ob die Ampel für die jeweilige Waren-/Transportanmeldung entweder auf grün (einwandfrei, Transport wird fortgefahren) oder rot (es wird interveniert) schaltet.
Steht die Ampel auf rot, kann direkt an der Grenze oder an einem vom BAZG bestimmten Ort eine Intervention durchgeführt werden. Dies betrifft Waren, Transportmittel und/oder Personen.
Das BAZG erstellt die (Veranlagungs-)Verfügungen. Damit erhalten Sie einen rechtsverbindlichen und anfechtbaren Nachweis für die Zollanmeldung (Export/Import).
Darunter fallen alle Prozesse die nach der Zollabfertigung (und Verfügung) geschehen - BAZG intern oder zwischen dem BAZG und dem Waren-/Transport-/Datenverantwortlichen. Beispielsweise kann dies eine Nachprüfung der Zollanmeldungen sein, oder aber ein Beschwerdeverfahren.
Per 01.06.2023 wird Passar 1.0 eingeführt und damit startet der Parallelbetrieb des neuen Warenverkehrssystem Passar, e-dec und NCTS.
Der Funktionsumfang ab dem 01.06.2023 umfasst den Transit mit Passar, die Ausfuhr mit Passar und die Einfuhr mit e-dec. Die Aktivierung gilt für Strasse, Wasser, Schiene.
Die letzte Ausfuhr mit NCTS Phase 4 verschiebt sich vom 31.08.2023 auf den 31.10.2023. Ab dem 01.12.2023 startet NCTS Phase 5 und stellt damit das Ende des Parallelbetriebs mit NCTS dar. Durchfuhr nur noch mit Passar möglich.
Der Parallelbetrieb der Systeme bietet den Nutzern genügend Zeit zur Umstellung bis zum 31.12.2024. Ab dem 01.01.2025 startet Passar 2.0 parallel zu e-dec und das Gegenüber wird nun auch die Einfuhr mit Passar durchführen (Aktivierung über Strasse, Wasser, Schiene).
Per 01.07.2025 findet die finale Deaktivierung von e-dec statt und es gilt der Vollbetrieb von Passar.