Mercosur 2026: Vorläufige Anwendung und Perspektiven
Freihandel

Mercosur 2026: Vorläufige Anwendung und Perspektiven

Das Abkommen zwischen der EU und den Mercosur-Staaten Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay wurde lang verhandelt und tritt nun schrittweise in Kraft.

Von der Entstehung bis zur vorläufigen Anwendung

Das Ringen um das Abkommen zwischen der EU und den Mercosur-Staaten gleicht einem Krimi auf großer Bühne, schließlich sind nicht weniger als 700 Millionen Menschen betroffen. Das EU-Mercosur-Partnerschaftsabkommen (EMPA) wurde seit Juli 1999, mit dem Inkrafttreten des interregionalen Rahmenabkommens über die Zusammenarbeit verhandelt. Jahrzehntelang wurde daran gefeilt und ein Zwei-Stufen-Plan entwickelt: Bis das EMPA vollständig in Kraft treten kann, soll das Interim Trade Agreement (iTA) gelten.

Die Unterzeichnung war für 2025 geplant, doch gab es noch Bedenken in einigen EU-Staaten. Erst am 9. Januar 2026 stimmten die Vertreter der 27 EU-Staaten mit der erforderlichen Mehrheit für das Freihandelsabkommen und machten damit den Weg für die Unterzeichnung von EU und Mercosur am 17. Januar in Asunción, Paraguay frei. Doch bereits am 21. Januar verwies das EU-Parlament das Abkommen an den Europäischen Gerichtshof. Damit verzögert sich die endgültige Ratifizierung – eine vorläufige Anwendung ist dennoch vorgesehen und wurde von der Europäischen Kommission in der Pressemitteilung vom 27. Februar 2026 angekündigt.

Wann dürfen Unternehmen das Abkommen nun anwenden? Am 26. Februar 2026 ratifizierten zunächst Uruguay und zwei Stunden später auch Argentinien das Abkommen mit deutlicher Mehrheit. Am Folgetag veröffentlichte die EU die zugehörigen Rechtstexte, die einen Start für die vorläufige Anwendung „am 1. Tag des zweiten Monats nach gegenseitiger Notifikation“ ermöglichen.

Am 4. März hat der Senat in Brasilien dem Abkommen ebenfalls zugestimmt. Die Ratifizierung in Paraguay erfolgte am 17. März. Damit ist das Abkommen vollständig auf Mercosur-Seite ratifiziert. Eine vorläufige Anwendung könnte daher im zweiten Quartal 2026 erfolgen. Der Starttermin wird im Amtsblatt der EU bekannt gegeben.

Hinweis: Bis zur vorläufigen Anwendung gelten die bestehenden Zölle und Handelsbedingungen. Zusätzliche Zollvorteile aus dem EU‑Mercosur‑Abkommen greifen noch nicht. 

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Die Vorteile einer gemeinsamen Handelszone

Der größte gegenseitige Vorteil der gemeinsamen Handelszone besteht darin, dass über einen Zeitraum von zehn Jahren über 90 Prozent der EU- und Mercosur-Exporte schrittweise gesenkt und abgebaut werden. 

Die EU-Kommission benennt drei große Chancen für Europa:

  • Zolleinsparungen: Zölle auf Autos (derzeit bis zu 35 Prozent), Maschinen (derzeit 14 bis 20 Prozent), Arzneimittel (derzeit bis zu 14 Prozent) und weitere Produkte sollen reduziert werden. EU-Unternehmen könnten insgesamt jährlich mehr als vier Milliarden EUR einsparen.
  • Kritische Rohstoffe: Die Mercosur-Staaten liefern Rohstoffe, die für den grünen und den digitalen Wandel bedeutend sind. Mit dem Abkommen erhält die EU einen nachhaltigen Zugang dazu. Beispiel: 82 Prozent des in der EU verwendeten Niobs unter anderem für supraleitende Magneten stammt aus Mercosur-Staaten.
  • Vergabe öffentlicher Aufträge: EU-Unternehmen können sich an öffentlichen Ausschreibungen in Ländern des Mercosur beteiligen.

Das Abkommen soll vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen nutzen. Germany Trade and Invest (GTAI) bietet für die Branchen Maschinenbau, Kfz, Chemie und Pharmazeutika aktualisierte Analysen. Auch die europäische Landwirtschaft soll profitieren: Zölle auf Wein (27 Prozent), Spirituosen (35 Prozent) oder Olivenöl (10 Prozent) aus der EU werden fallen und regionale Spezialitäten, zu denen beispielsweise schwäbische Spätzle, Schwarzwälder Schinken oder Lübecker Marzipan gehören, werden geschützt.

Die EU räumt im Gegenzug für einige Agrarerzeugnisse aus den Mercosur-Staaten niedrigere Zölle ein – gleichzeitig werden Importquoten bei Rindfleisch, Geflügel, Zucker und Ethanol festgesetzt. Zudem wurden ein Schutzmechanismus eingesetzt, der Quoten aussetzen kann, und zusätzliche Importkontrollen vereinbart. Außerdem steht ein Krisenfonds für Landwirte bereit. Mehr dazu bietet ein Factsheet der Europäischen Kommission.

Hinweis: Weitere Informationen und Links finden Sie auf der Website der EU zum Handelsabkommen mit Mercosur.  

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Diese Lösung wird ständig weiterentwickelt. Sie kann mit der vorläufigen Anwendung des Abkommens auch im Handel mit den Mercosur-Staaten unterstützen und Zollvorteile realisieren. Sprechen Sie uns darauf an.

Hinweise: Um teilzunehmen ist eine Registrierung als REX für Sendungen mit einem Wert über 6.000 Euro an präferenzberechtigten Waren vorgesehen. Als Ursprungsnachweis wird die Erklärung zum Ursprung auf Handelsdokumenten dienen.

Bereits mit der vorläufigen Anwendbarkeit des Abkommens dürfen die Mercosur-Staaten auf Lieferantenerklärungen genannt werden.

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