
Mercosur 2026: Vorläufige Anwendung und Perspektiven
Das Abkommen zwischen der EU und den Mercosur-Staaten Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay wurde lang verhandelt und kann seit 1. Mai vorläufig angewendet werden.

Das Abkommen zwischen der EU und den Mercosur-Staaten Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay wurde lang verhandelt und kann seit 1. Mai vorläufig angewendet werden.
Das Ringen um das Abkommen zwischen der EU und den Mercosur-Staaten glich einem Krimi auf großer Bühne, schließlich sind nicht weniger als 700 Millionen Menschen betroffen.
Das EU-Mercosur-Partnerschaftsabkommen (EMPA) wurde seit Juli 1999, mit dem Inkrafttreten des interregionalen Rahmenabkommens über die Zusammenarbeit verhandelt. Jahrzehntelang wurde daran gefeilt und ein Zwei-Stufen-Plan entwickelt: Bis das EMPA vollständig in Kraft treten kann, soll das Interim Trade Agreement (iTA) gelten.
Die Unterzeichnung erfolgte am 17. Januar 2026 in Asunción, Paraguay. Doch bereits am 21. Januar verwies das EU-Parlament das Abkommen an den Europäischen Gerichtshof. Dennoch ratifizierten am 26. Februar 2026 zunächst Uruguay und zwei Stunden später auch Argentinien das Abkommen mit deutlicher Mehrheit. Am 4. März hat der Senat in Brasilien dem Abkommen ebenfalls zugestimmt. Die Ratifizierung in Paraguay erfolgte am 17. März. Damit ist das Abkommen vollständig auf Mercosur-Seite ratifiziert.
Die EU hat daraufhin mit der Übermittlung einer Verbalnote an den MERCOSUR die vorläufige Anwendung ab 1. Mai 2026 bestätigt.
Hinweise:
Der größte gegenseitige Vorteil besteht darin, dass über einen Zeitraum von zehn Jahren über 90 Prozent der Zollabgaben im Handel zwischen EU und Mercosur schrittweise gesenkt und abgebaut werden. Die EU-Kommission benennt drei große Chancen für Europa:
Das Abkommen soll vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen nutzen. Germany Trade and Invest (GTAI) bietet für die Branchen Maschinenbau, Kfz, Chemie und Pharmazeutika aktualisierte Analysen. Auch die europäische Landwirtschaft soll profitieren: Zölle auf Wein (27 Prozent), Spirituosen (35 Prozent) oder Olivenöl (10 Prozent) aus der EU werden fallen und regionale Spezialitäten, zu denen beispielsweise schwäbische Spätzle, Schwarzwälder Schinken oder Lübecker Marzipan gehören, werden geschützt.
Die EU räumt im Gegenzug für einige Agrarerzeugnisse aus den Mercosur-Staaten niedrigere Zölle ein – gleichzeitig werden Importquoten bei Rindfleisch, Geflügel, Zucker und Ethanol festgesetzt. Zudem wurden ein Schutzmechanismus eingesetzt, der Quoten aussetzen kann, und zusätzliche Importkontrollen vereinbart. Außerdem steht ein Krisenfonds für Landwirte bereit.
Hinweise:
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Diese Lösung wird ständig weiterentwickelt. Sie kann mit der vorläufigen Anwendung des Abkommens auch im Handel mit den Mercosur-Staaten unterstützen und Zollvorteile realisieren. Sprechen Sie uns darauf an.
Hinweise:
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