
Der Zoll der Zukunft in Europa wird zentral und datengetrieben
Mit der Veröffentlichung der Verordnung (EU) 2026/2108 ist die Reform des europäischen Zollwesens beschlossen. Was passiert jetzt und welche Daten sind wichtig?

Mit der Veröffentlichung der Verordnung (EU) 2026/2108 ist die Reform des europäischen Zollwesens beschlossen. Was passiert jetzt und welche Daten sind wichtig?
Warum gibt es die EU-Zollreform?
Der EU Customs Data Hub – das neue Herzstück
Welche Aufgaben hat die EU-Zollbehörde?
Welche Verantwortungen kommen auf Einführer zu?
Trust & Check Trader erhalten einen Premiumstatus
Was können wir vom E-Commerce lernen?
Die wichtigsten Meilensteine
Fazit: Wandel vorbereiten
Der Unionszollkodex (UZK) wurde für eine Welt entwickelt, in der klassische Handelsströme dominierten. Heute prägen E-Commerce-Plattformen, Kleinsendungen aus Drittstaaten und eine stetig wachsende Zahl von Produkt- und Sicherheitsvorschriften den internationalen Warenverkehr. Daher ist es an der Zeit, den Unionszollkodex zu reformieren, um diesen Herausforderungen besser gerecht zu werden.
Der reformierte Unionszollkodex (R-UZK) soll die Zusammenarbeit der Zollbehörden verbessern, Risiken früher identifizieren und gleichzeitig Unternehmen eine effizientere Abwicklung ermöglichen. Am 9. Oktober 2026 trat daher die Verordnung (EU) 2026/2108 zum reformierten Zollkodex der Union in Kraft. Die praktische Umsetzung erfolgt schrittweise und soll bis 2034 abgeschlossen sein.
Das zentrale Element der Reform ist der EU Customs Data Hub. Diese Datenplattform soll die heute genutzten nationalen Zoll-IT-Systeme ergänzen beziehungsweise ersetzen. In der Datenplattform werden alle Daten für zollrelevante Vorgänge gebündelt. Sowohl die neue EU-Zollbehörde als auch die nationalen Zollbehörden können auf diese Daten zugreifen.
Besonders einschneidend ist die Hinwendung zur datengetriebenen Abwicklung, denn das Abgeben von Zollanmeldungen in den nationalen Systemen soll durch das Einstellen von Daten in den EU Customs Data Hub abgelöst werden. Mitte 2028 startet der E-Commerce.
Über den grundsätzlichen Ablauf bei der zukünftigen Überführung von Waren in ein Zollverfahren heißt es in Artikel 74 Absatz 1 R-UZK: „Einführer, Ausführer und Inhaber eines Versandverfahrens stellen auf der EU-Zolldatenplattform die für die Überführung der Waren in das betreffende Zollverfahren erforderlichen Daten bereit oder machen sie verfügbar, sobald diese Daten verfügbar sind, in jedem Fall aber vor der Mitteilung über die Verfügbarkeit der Waren.“
Auch CERTEX wird an den EU Customs Hub angeschlossen. Mit CERTEX wird der nahtlose Austausch von Bescheinigungen im Zollbereich mit anderen Behörden ermöglicht. So entwickelt sich die Zollabwicklung von einem dokumentenorientierten zu einem datenorientierten Verfahren.
Tipp: Datenpflege wird täglich wichtiger. Rücken Sie daher Ihr Stammdaten-Management in den Fokus.
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Eine weitere zentrale Neuerung ist die Gründung der europäischen Zollbehörde (European Customs Authority - EUCA) mit Sitz im französischen Lille. Zu ihren Aufgaben gehört:
Die Behörde soll dazu beitragen, Risiken schneller zu erkennen und Kontrollen stärker auf europäischer Ebene zu koordinieren.
Auch die Rollenverteilung im Zollrecht ändert sich. Bisher steht der Anmelder oft im Mittelpunkt. Mit dem sukzessiven Entfall formeller Zollanmeldungen verlagert sich im R-UZK bei Importen die Verantwortung auf den Einführer. Er muss künftig an Stelle der Anmeldung die erforderlichen Informationen bereitstellen oder verfügbar machen. Außerdem muss er die Einhaltung nicht-zollrechtlicher Vorschriften gewährleisten und die erforderlichen Nachweise gegenüber den Behörden führen.
Die Bereitstellung der Informationen muss in der Regel vor der Mitteilung über die Verfügbarkeit der Waren geschehen. Mit dieser Mitteilung erklärt der Importeur, in welches Zollverfahren die Ware überführt werden soll.
Bei indirekter Vertretung übernimmt der Vertreter die Pflichten des Einführers. In der Regel muss der Einführer in der EU ansässig sein. Andernfalls muss er einen in der EU ansässigen indirekten Vertreter beauftragen. Insbesondere in der Speditionsbranche stößt die Erweiterung der Pflichten auf Widerstand, denn Speditionen übernehmen derzeit die indirekte Vertretung bei Verkäufen über Online-Plattformen aus Drittländern.
Der Status des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO) bleibt erhalten und ist in Artikel 30 R-UZK geregelt. Das Konzept erfährt jedoch mit dem Trust & Check Trader eine grundlegende Erweiterung: Unternehmen können nach umfassender Zuverlässigkeitsprüfung künftig den Status des „Trust & Check Trader“ oder auf Deutsch des „geprüften vertrauenswürdigen Handelsbeteiligten“ erhalten, wenn sie die Kriterien aus Artikel 31 R-UZK erfüllen.
Trust & Check Trader profitieren von erweiterten Möglichkeiten. Darunter fällt die nachträgliche Datenbereitstellung, die eigenständige Ermittlung und Begleichung der Zollschuld sowie die Durchführung bestimmter Kontrollen an Stelle des Zolls mit anschließender Überlassung.
Für Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen will die EU-Kommission Leitlinien erlassen, damit diese den Status als AEO und als Trust and Check Traders erhalten können.
Stärkung des risikobasierten Ansatzes: Weniger Kontrollen für besonders vertrauenswürdige Unternehmen, dafür stärkere Konzentration auf risikobehaftete Warenströme.
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Der E-Commerce dient als Pilotbereich für den EU Customs Data Hub. Ab Juli 2028 sollen Unternehmen bei Fernverkäufen den EU Customs Data Hub nutzen. Für andere Wirtschaftsbeteiligte ist er erst ab 2034 verpflichtend.
Für die Übergangsphase wurde im E-Commerce bereits ab 1. Juli 2026 ein pauschaler Zollsatz von 3 Euro im Fernverkauf festgesetzt. Zusätzlich wird ab 1. November eine Bearbeitungsgebühr der Union von 2 Euro pro Anmeldungsposition erhoben. Ab dem gleichen Zeitpunkt müssen auch Produktkennungen (Product Identifier - PID) verpflichtend angegeben werden.
Mit dem E-Commerce als Vorreiter beim EU Customs Data Hub wird dieser schrittweise in Betrieb genommen und gleichzeitig evaluiert. Die in kurzen Abständen erlassenen Regelungen erfordern eine hohe Agilität und eine gute Vernetzung mit verschiedenen Abteilungen im eigenen Unternehmen sowie entlang der Lieferkette. Nur so kann eine gute Datenqualität gewährleistet werden.
Die Meilensteine auf dem Weg zum datengetriebenen Zoll der Zukunft in Europa sind bereits bekannt:
2026: R-UZK tritt in Kraft ebenso wie Übergangsregeln für den E-Commerce
2028: E-Commerce muss EU Customs Data Hub nutzen
2031: EU Customs Data Hub wird geöffnet
2034: EU Customs Data Hub muss verpflichtend genutzt werden
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Die EU-Zollreform ist weit mehr als ein IT-Projekt. Sie markiert einen grundlegenden Wandel von nationalen, dokumentenbasierten Verfahren hin zu einer europäischen, datengetriebenen Zollabwicklung. Unternehmen müssen sich auf neue Verantwortlichkeiten, höhere Anforderungen an Datenqualität und neue digitale Prozesse einstellen. Gleichzeitig eröffnet die Reform die Chance auf effizientere Abläufe, weniger nationale Besonderheiten und eine stärker harmonisierte Zollunion.
Auch wenn viele Details noch durch delegierte Rechtsakte und Durchführungsbestimmungen konkretisiert werden müssen, steht die Richtung fest: Der Zoll der Zukunft wird zentral und datengetrieben.