
EU-Zollreform: Was ändert sich bei Kleinsendungen?
In den kommenden Jahren wird die EU-Zollreform das Geschäft für E-Commerce-Unternehmen grundlegend verändern. Unser Überblick zeigt, worauf es jetzt ankommt.

In den kommenden Jahren wird die EU-Zollreform das Geschäft für E-Commerce-Unternehmen grundlegend verändern. Unser Überblick zeigt, worauf es jetzt ankommt.
Ab 1. Juli 2026: Ende der De-minimis-Befreiung
Ab November 2026: EU-weite „Handling Fee“
In 2028: Start des EU Data Hub
Wie wirken sich diese Änderungen auf Unternehmen im E-Commerce-Umfeld aus?
Durch die EU-Zollreform werden sich Cross-Border-Prozesse von Logistikdienstleistern, Fulfillment-Unternehmen, Zollbrokern und Retailern grundlegend verändern. Betroffen sind Kostenstrukturen, Arbeitsabläufe, Compliance-Anforderungen sowie die Art und Weise, wie Daten im grenzüberschreitenden Handel ausgetauscht und verwaltet werden.
Im folgenden Überblick gehen wir auf die bevorstehenden Veränderungen ein und erklären, was sie für die verschiedenen Akteure bedeuten.
Ab dem 1. Juli 2026 wird auf alle in die EU importierten E-Commerce-Pakete mit einem Wert unter 150 Euro ein pauschaler Zoll erhoben. Damit sollen unfaire Wettbewerbsvorteile beseitigt werden, die durch die exzessive Nutzung der De-minimis-Befreiung entstanden sind. Der neue Zoll in Höhe von 3 Euro wird für jeden einzelnen Zolltarifcode in einem Paket berechnet. Das bedeutet: für ein Paket, das z.B. drei verschieden eingereihte Kleidungsstücke enthält, werden 9 Euro berechnet.
Die Abgabe wird an das Import One-Stop-Shop (IOSS)-Portal gekoppelt sein, über das schätzungsweise 93 % der in die EU eingehenden E-Commerce-Ströme abgewickelt werden.
Eine EU-Handling-Fee (Bearbeitungsgebühr) von voraussichtlich 2 Euro pro Paket für Sendungen mit geringem Wert (Low Value Consignments oder LVCs) soll ab November 2026 eingeführt werden, um Zollbehörden für die gestiegenen Verwaltungskosten bei der Bearbeitung hoher Paketvolumina zu entschädigen.
Da einigen Ländern die EU-weite Einführung nicht schnell genug ging, haben Rumänien und Italien seit Januar 2026 eine nationale Bearbeitungsgebühr für Pakete mit einem Wert unter 150 Euro eingeführt. In Rumänen sind das 25 Rumänische Leu (etwa 5 Euro), in Italien 2 Euro. Während Italien diese Gebühr inzwischen aussetzt, erhebt Frankreich seit März ebenfalls 2 Euro. Belgien, Niederlande und Luxemburg haben von ihrem Vorhaben wieder Abstand genommen und trotz der Ankündigung in Österreich scheint auch dort der Widerstand gegen eine nationale Paketabgabe zu steigen. Die meisten Ländern warten jetzt die Einführung der Handling Fee im November ab.
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Sowohl der Zoll in Höhe von 3 Euro als auch die Handling Fee sind vorübergehende Maßnahmen, um die Zeit bis zur Inbetriebnahme des EU-Data-Hubs im Jahr 2028 zu überbrücken. Zunächst wird der EU Data Hub ausschließlich Paket-Sendungen verarbeiten. Andere Arten von Warenbewegungen werden erst in den 2030er Jahren über den EU Data Hub verzollt. Letztendlich wird der EU Data Hub die derzeit 27 nationalen Zollsysteme durch eine zentralisierte, digitale Umgebung ersetzen, die Behörden in der gesamten EU mit Daten in Echtzeit versorgt. Mit diesen Daten wird der tatsächliche Wert aller in die Union eingeführten Waren genau berechnet, und die Zölle werden entsprechend erhoben. Verzollende Unternehmen müssen Versand- und Produktdaten nur einmal übermitteln, und diese werden für Zollanmeldungen EU-weit verwendet.
Aufgrund bestimmter nationaler Systembeschränkungen wird die ab dem 1. Juli geltende Abgabe in Höhe von 3 Euro für jeden einzelnen Artikel in der Anmeldung erhoben, auch wenn diese denselben 6-stelligen HS-Code aufweisen. Sowohl TAXUD als auch die niederländischen Zollbehörden haben bestätigt, dass die Abgabe für alle Artikel in einer H7-Anmeldung gilt, selbst wenn mehrere dieser Artikel denselben HS-Code haben. Der beste Weg, dies zu vermeiden, ist die Zusammenfassung der Artikel. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Ihre Situation besprechen möchten.
Für Unternehmen, die im Handel über Zollgrenzen tätig sind, insbesondere im E-Commerce-Bereich, wirken sich die kurzfristigen Änderungen auf Preisgestaltung, Compliance-Abläufe und sogar auf die Zukunftsfähigkeit bestehender Geschäftsmodelle aus. Für alle Beteiligten ist ein Faktor entscheidend: korrekte, zentralisierte und strukturierte Daten.
Spediteure und Paketdienstleister müssen ihr Verzollungsmodell ändern. Statt wie bisher auf die segmentierte, nationale Zollabwicklung zu bauen, werden sie in Zukunft auf Genauigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Daten setzen müssen. Nach der derzeitigen Regelung werden Pakete mit einem Wert unter 150 Euro zollfrei eingeführt und durchlaufen den Zoll mit minimalen Kontrollen. Sobald diese De-minimis-Befreiung ausläuft, muss für jedes Paket eine genaue Zollwertermittlung und -klassifizierung erfolgen.
Das bedeutet: IT-Systeme in der Logistik müssen in der Lage sein, Zollberechnungen, HS-Codes und zusätzliche Unterlagen pro Sendung zu verarbeiten. Für Unternehen, die jährlich Millionen von E-Commerce-Paketen abwickeln, wird dies die Menge der zu erfassenden und zu übermittelnden Daten drastisch erhöhen. Tempo und Qualität der Datenerfassung werden sich direkt auf Lieferzeiten und Kundenerlebnis auswirken.
Fulfillment-Zentren müssen die Art und Weise überdenken, wie sie Waren für die Zollabfertigung vorbereiten. In einer Welt, in der jede Sendung auf Zölle und Gebühren geprüft wird, müssen Fulfillment-Anbieter sicherstellen, dass die HS-Codes, die Angaben zum Ursprungsland und die Produktbewertung korrekt sind, bevor Pakete an die Spediteure übergeben werden.
Unternehmen, die derzeit IOSS-Vereinbarungen nutzen, um die Mehrwertsteuer für Sendungen mit einem Wert unter 150 Euro abzuwickeln, müssen ihre Daten für die obligatorische Zollveranlagung ergänzen. Dazu muss frühzeitig die Erfassung von Zolldaten in den Fulfillment-Prozess integriert werden.
Da der EU Data Hub eine einheitliche Schnittstelle für Zollanmeldungen schaffen wird, müssen sich Zollbroker auf die Einführung neuer Systeme und Prozesse vorbereiten. Dies erfordert Investitionen in eine digitale Infrastruktur, die mit dem Data Hub kommunizieren kann, in standardisierte Datenformate sowie in automatisierte Validierungsprozesse, um Verzögerungen oder Strafen zu vermeiden.
In der Übergangsphase (2026 bis 2028 und darüber hinaus) werden Zollbroker sowohl mit den bestehenden Verzollungssystemen der einzelnen Mitgliedstaaten als auch mit den Vorbereitungen für ein zentralisiertes Modell zu tun haben. Der Erfolg wird dabei von Flexibilität, Skalierbarkeit und ordentlichen Daten abhängen. Sicherzustellen, dass jede Übermittlung eine vollständige Zollanmeldungen enthält, wird nur eine der zukünftigen Herausforderungen darstellen. Auch Zollberechnungen zu verwalten und Bearbeitungsgebühren in die Kostenstrukturen der Kunden zu integrieren nach dem Auslaufen der De-minimis-Regelung wird eine knifflige Aufgabe sein.
Es ist offensichtlich, dass Nicht-EU-Retailer, die direkt an Verbraucher in der EU verkaufen, mit erheblichen betrieblichen und wirtschaftlichen Auswirkungen konfrontiert sein werden. Die Abschaffung der De-minimis-Regelung und die Einführung neuer Gebühren werden Preisanpassungen nach sich ziehen, die das Kaufverhalten voraussichtlich zugunsten der EU verändern werden. Nicht-EU-Einzelhändler müssen strategische Änderungen an ihren Versand-, Lager- und Preismodellen vornehmen. Eine Optimierung hängt davon ab, dass diese Änderungen datengestützt erfolgen.
Demnächst stellen wir Ihnen konkrete Maßnahmen vor, mit denen Sie Störungen minimieren und die Einhaltung der Vorschriften gewährleisten können. Bei individuellen Fragen: Sprechen Sie uns einfach an!
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