
EU-Zollreform: Was ändert sich, warum und was das für Sie bedeutet?
In den kommenden Jahren werden vielschichtige Zollreformen das Geschäft für E-Commerce-Unternehmen grundlegend verändern.

In den kommenden Jahren werden vielschichtige Zollreformen das Geschäft für E-Commerce-Unternehmen grundlegend verändern.
1. Juli: Die De-minimis-Befreiung endet, der 3€-Zoll kommt
Nationale und EU-weite „Handling Fee“: ab sofort bis Ende 2026
Das EU-Data-Hub: Start in 2028
Wie wirken sich diese Änderungen auf Unternehmen im E-Commerce-Umfeld aus?
In den kommenden Jahren werden vielschichtige Zollreformen Cross-Border-Prozesse vpn Logistikdienstleistern, Fulfillment-Unternehmen, Zollbrokern und Retailern grundlegend verändern. Betroffen sind Kostenstrukturen, Arbeitsabläufe, Compliance-Anforderungen sowie die Art und Weise, wie Daten im grenzüberschreitenden Handel ausgetauscht und verwaltet werden.
Im folgenden Überblick gehen wir auf die bevorstehenden Veränderungen ein und erklären, was sie für die verschiedenen Akteure bedeuten.
Ab dem 1. Juli 2026 wird auf alle in die EU importierten E-Commerce-Pakete mit einem Wert unter 150 € eine pauschale Gebühr erhoben. Das Ziel: unfaire Wettbewerbsvorteile beseitigen, die durch die exzessive Nutzung der De-minimis-Option entstanden sind. Diese 3€-Abgabe wird für jeden einzelnen Zolltarifcode in einem Paket berechnet, nicht pro Paket. Das bedeutet: für ein Paket, das z.B. drei verschiedene Arten von Kleidung enthält, werden 9 € berechnet. Die Abgabe wird an das Import One-Stop-Shop (IOSS)-Portal gekoppelt sein, über das schätzungsweise 93 % der in die EU eingehenden E-Commerce-Ströme abgewickelt werden.
Eine EU-Handling-Fee (Bearbeitungsgebühr) von etwa 2 € pro Paket für Sendungen mit geringem Wert (Low Value Consignments oder LVCs) soll bis November 2026 eingeführt werden, um Zollbehörden für die gestiegenen Verwaltungskosten bei der Bearbeitung hoher Paketvolumina zu entschädigen.
Da einigen Ländern die EU-weite Einführung nicht schnell genug ging, erheben seit Anfang dieses Jahres z.B. Rumänien und Italien eine nationale Bearbeitungsgebühr für Pakete mit einem Wert unter €150. In Rumänen sind das 25 RON (ca. 5 Euro), in Italien 2 Euro.
Sowohl der 3€-Zoll als auch die Handling Fee sind vorübergehende Maßnahmen, um die Zeit bis zur Inbetriebnahme des EU-Data-Hubs im Jahr 2028 zu überbrücken. Zunächst wird das EU-Data-Hub ausschließlich Paket-Sendungen verarbeiten. Andere Arten von Warenbewegungen werden erst in den 2030er Jahren über das EU-Data-Hub verzollt. Letztendlich wird es die derzeit 27 nationalen Zollsysteme durch eine zentralisierte, digitale Umgebung ersetzen, die Behörden in der gesamten EU mit Daten in Echtzeit versorgt. Mit diesen Daten wird der tatsächliche Wert aller in die Union eingeführten Waren genau berechnet, und die Zölle werden entsprechend erhoben. Verzollende Unternehmen müssen Versand- und Produktdaten nur einmal übermitteln, und diese werden für Zollanmeldungen EU-weit verwendet.
Aufgrund bestimmter nationaler Systembeschränkungen wird die ab dem 1. Juli geltende Abgabe in Höhe von 3 Euro für jeden einzelnen Artikel in der Anmeldung erhoben, auch wenn diese denselben 6-stelligen HS-Code aufweisen. Sowohl TAXUD als auch die niederländischen Zollbehörden haben bestätigt, dass die Abgabe für alle Artikel in einer H7-Anmeldung gilt, selbst wenn mehrere dieser Artikel denselben HS-Code haben. Der beste Weg, dies zu vermeiden, ist die Zusammenfassung der Artikel. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Ihre Situation besprechen möchten.
Für Unternehmen, die im Handel über Zollgrenzen tätig sind, insbesondere im E-Commerce-Bereich, wirken sich die kurzfristigen Änderungen auf Preisgestaltung, Compliance-Abläufe und sogar auf die Zukunftsfähigkeit bestehender Geschäftsmodelle aus. Für alle Beteiligten ist ein Faktor entscheidend: korrekte, zentralisierte und strukturierte Daten.
Spediteure und Paketdienstleister müssen ihr Verzollungsmodell ändern. Statt wie bisher auf die segmentierte, nationale Zollabwicklung zu bauen, werden sie in Zukunft auf Genauigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Daten setzen müssen. Nach der derzeitigen Regelung werden Pakete mit einem Wert unter 150 Euro zollfrei eingeführt und durchlaufen den Zoll mit minimalen Kontrollen. Sobald diese De-minimis-Befreiung ausläuft, muss für jedes Paket eine genaue Zollwertermittlung und -klassifizierung erfolgen.
Das bedeutet: IT-Systeme in der Logistik müssen in der Lage sein, Zollberechnungen, HS-Codes und zusätzliche Unterlagen pro Sendung zu verarbeiten. Für Unternehen, die jährlich Millionen von E-Commerce-Paketen abwickeln, wird dies die Menge der zu erfassenden und zu übermittelnden Daten drastisch erhöhen. Tempo und Qualität der Datenerfassung werden sich direkt auf Lieferzeiten und Kundenerlebnis auswirken.
Fulfillment-Zentren müssen die Art und Weise überdenken, wie sie Waren für die Zollabfertigung vorbereiten. In einer Welt, in der jede Sendung auf Zölle und Gebühren geprüft wird, müssen Fulfillment-Anbieter sicherstellen, dass die HS-Codes, die Angaben zum Ursprungsland und die Produktbewertung korrekt sind, bevor Pakete an die Spediteure übergeben werden.
Unternehmen, die derzeit IOSS-Vereinbarungen nutzen, um die Mehrwertsteuer für Sendungen mit einem Wert unter 150 Euro abzuwickeln, müssen ihre Daten für die obligatorische Zollveranlagung ergänzen. Dazu muss frühzeitig die Erfassung von Zolldaten in den Fulfillment-Prozess integriert werden.
Da das EU-Data-Hub eine einheitliche Schnittstelle für Zollanmeldungen schaffen wird, müssen sich Zollbroker auf die Einführung neuer Systeme und Prozesse vorbereiten. Dies erfordert Investitionen in eine digitale Infrastruktur, die mit dem Data Hub kommunizieren kann, in standardisierte Datenformate sowie in automatisierte Validierungsprozesse, um Verzögerungen oder Strafen zu vermeiden.
In der Übergangsphase (2026–2028 und darüber hinaus) werden Zollbroker sowohl mit den bestehenden Verzollungssystemen der einzelnen Mitgliedstaaten als auch mit den Vorbereitungen für ein zentralisiertes Modell zu tun haben. Der Erfolg wird dabei von Flexibilität, Skalierbarkeit und ordentlichen Daten abhängen. Sicherzustellen, dass jede Übermittlung eine vollständige Zollanmeldungen enthält, wird nur eine der zukünftigen Herausforderungen darstellen. Auch Zollberechnungen zu verwalten und Bearbeitungsgebühren in die Kostenstrukturen der Kunden zu integrieren nach dem Auslaufen der De-minimis-Regelung wird eine knifflige Aufgabe sein.
Es ist offensichtlich, dass Nicht-EU-Retailer, die direkt an Verbraucher in der EU verkaufen, mit erheblichen betrieblichen und wirtschaftlichen Auswirkungen konfrontiert sein werden. Die Abschaffung der De-minimis-Regelung und die Einführung neuer Gebühren werden Preisanpassungen nach sich ziehen, die das Kaufverhalten voraussichtlich zugunsten der EU verändern werden. Nicht-EU-Einzelhändler müssen strategische Änderungen an ihren Versand-, Lager- und Preismodellen vornehmen. Eine Optimierung hängt davon ab, dass diese Änderungen datengestützt erfolgen.
In unserer nächsten Ausgabe stellen wir Ihnen konkrete Maßnahmen vor, mit denen Sie Störungen minimieren und die Einhaltung der Vorschriften gewährleisten können. Wenn Sie einen kleinen Vorgeschmack möchten, melden Sie sich einfach bei uns.
Im nächsten Artikel stellen wir konkrete Maßnahmen vor, mit denen Störungen minimiert und die Einhaltung von Vorschriften gewährleistet wird. Wenn Sie schon jetzt einen kleinen Vorgeschmack erhalten möchten, melden Sie sich einfach bei uns.