Das
Bureau of Industry and Security (BIS) hat am 15. August 2017 im Federal
Register Vol. 82, Nr. 156, S. 38764 die Änderungen veröffentlicht, die auf
Beschlüsse des Wassenaar Arrangements aus dem Jahr 2016 zurückgehen.
Die Anpassungen der US-Dual-Use-Güterliste in Bezug auf
die Güter aus dem Wassenaar Arrangement sind in weiten Teilen deckungsgleich
mit den Änderungen des Anhang I der EG-Dual-Use-VO in Bezug auf die Wassenaar
Güter, die voraussichtlich Ende November 2017 in Kraft treten werden.
Weitgehend
deckungsgleich mit den Änderung der Dual-Use-Listen der EU
Güter, die aus dem Wassenaar Arrangement in die
Dual-Use-Güterliste eingebracht werden, sind an der 0 nach dem Buchstaben zu
erkennen. Von den Änderungen betroffen sind beispielsweise Laser, die in den
USA unter der ECCN 6A005 gelisteten sind und dementsprechend in der EU unter
der Dual-Use-Gutnummer 6A005. Für diese Laser wurden im Wassenaar Arrangement
Änderungen der technischen Parameter beschlossen. Diese Änderungen müssen in
allen Mitgliedstaaten des Wassenaar Arrangements umgesetzt werden. Danach
müssen sowohl in der EU als auch in den USA die Dual-Use-Güterlisten angepasst
werden. Als Folge dieser Aktualisierungen sind die Unternehmen verpflichtet,
ihren Warenstamm nach den geänderten Parametern zu klassifizieren.
Wenn Sie die AEB US-Re-Exportkontrollösung im Einsatz
haben, wurden die Änderungen nach ihrem Inkrafttreten berücksichtigt. Einen
umfassenden Überblick über alle Änderungen finden Sie im im Federal Register/Vol. 82, Nr. 156, S. 38764 .