
Digitalisierung des Carnet ATA in den Startlöchern
Ab dem Jahr 2020 wird das Carnet ATA schrittweise digitalisiert. Das Verfahren dient der vorübergehenden Ausfuhr von Berufsausrüstung und Messegütern.
Ab dem Jahr 2020 wird das Carnet ATA schrittweise digitalisiert. Das Verfahren dient der vorübergehenden Ausfuhr von Berufsausrüstung und Messegütern.
Das Papierverfahren des Carnet ATA für die vorübergehende Ausfuhr von Berufsausrüstung, Messegütern und Warenmustern wird voraussichtlich 2020 durch ein digitalisiertes Verfahren schrittweise abgelöst. Das hat die die Internationale Handelskammer (ICC) angekündigt. Erste Tests des entwickelten Mercury-II-Systems im Zeitraum vom Oktober 2018 bis März 2019 verliefen erfolgreich.
Eines der Pilotländer ist für die Digitalisierung des Carnet ATA ist Österreich. In einem Bericht hat die Handelskammer Österreich auf die anstehende Digitalisierung hingewiesen. Weitere Länder werden folgen.
Bis das Carnet ATA Verfahren vollständig digitalisiert ist, bleibt allerdings das Papierverfahren weiterhin führend. Schliesslich muss die zentrale Datenbank Mercury II nicht nur im Ausstellungsland funktionieren, sondern auch der Empfänger im Zielland braucht Zugriff darauf. Ausserdem muss die Kooperation mit den jeweils zuständigen Zollverwaltungen gewährleistet werden.
Die World Customs Organisation (WCO) stellt die Abwicklung vor:
Ein Tutorial der ICC auf YouTube beschreibt den Verfahrensablauf.
Auch in Deutschland stehen erste Projekte zur Digitalisierung des Carnet ATA in einzelnen Bundesländern in den Startlöchern. In Baden-Württemberg haben die IHKen bereits beschlossen, das Antragsverfahren zu digitalisieren. Ab Herbst 2019 soll es dazu erste Pilotierungen geben. Die Ergebnisse fliessen in eine bundeseinheitliche Lösung ein. Sobald hier nähere Informationen vorliegen, wird dies von den IHKen mitgeteilt.