Explodierende Frachtkosten durch Corona: Wer kommt dafür auf?
Corona-Virus

Explodierende Frachtkosten durch Corona: Wer kommt dafür auf?

Corona und die Folgen im Warenverkehr: Engpässe und explodierende Frachtpreise. Wer kommt dafür auf? Eine Bestandsaufnahme am Beispiel China.

Frachtkosten erhöhen sich

Die Reederei Maersk gab bereits einen schwachen Jahresstart aufgrund geschlossener Fabriken in China bekannt. Doch während Seefracht nicht geladen wird, bricht über die Hälfte des verfügbaren Frachtraums im Luftverkehr weg. Durch die aktuelle Streichung sämtlicher Passagierflüge der Lufthansa und weiterer Airlines nach China entfallen die Bellykapazitäten (Fracht im Passagierflugzeug). Nach Angaben des Bundesverbands Spedition und Logistik (DSLV) können deutsche Spediteure derzeit die Einschränkungen durch Umbuchungen und Neudispositionen der Luftfracht noch teilweise ausgleichen, allerdings zu höheren Frachtkosten für den Verlader.

Wer trägt die Kosten?

Grundsätzlich sind zunächst die Verträge zu prüfen, die mit dem Geschäftspartner abgeschlossen wurden. Üblicherweise wird im internationalen Recht eine  Regel zur Höheren Gewalt  aufgenommen (Force-Majeure-Klausel). Epidemien sind häufig unter dem Stichwort Krankheiten oder Seuchen inkludiert. Diese Klauseln regeln dann auch die Rechtsfolgen und Verhaltenspflichten. Zu den Pflichten können Bekanntmachungen gehören oder Fristen der Inanspruchnahme. 

In jedem Fall sollten sich die  Vertragspartner frühzeitig kontaktieren  und zu den Lieferverzögerungen austauschen. Werden Maßnahmen zur Schadensminimierung getroffen, sollten diese außerdem sorgfältig dokumentiert werden. 

Zur  rechtlichen Beurteilung entstandener Zusatzkosten  stellt der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) klar: Verwendet ein Unternehmen mit dem Spediteur die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) als Regelwerk, können sich Spediteure in diesem Fall auf Höhere Gewalt berufen. Sofern der Spediteur zur ordnungsgemäßen Ausführung seiner Vertragspflichten entstehende, zusätzliche Aufwendungen nicht vermeiden kann, sind diese dann von dem beauftragenden Unternehmen zu tragen. Vor allem im Seeschiffsverkehr anfallende so genannte Detention-, Demurrage- und Storage-Charges, also Kosten für die Verzögerung der Seefracht, wird der Spediteur an den Auftraggeber weiterberechnen.