VuB, Verbote und Beschränkungen

Im Kontext des Außenwirtschaftsrechts bezeichnet die Abkürzung VuB den Begriff Verbote und Beschränkungen im Bereich von grenzüberschreitenden Warenverkehren. Generell unterliegen Güter einer behördlichen Überwachung und gegebenenfalls Genehmigungspflicht, wenn Verbote und Beschränkungen hinsichtlich des Besitzes, des Handels oder der Beförderung bestehen. 

In bestimmten Fällen können solche VuB von den im jeweiligen Rechtsgebiet zuständigen Behörden als Einfuhr-, Ausfuhr- oder Durchfuhrverbote oder Beschränkungen erlassen werden. Im Regelfall führen Verbote und Beschränkungen meist dazu, dass zur Überführung in ein Zollverfahren bestimmte Unterlagen erforderlich sind. Dazu gehören beispielsweise Bewilligungen, Bescheinigungen, Zeugnisse, Bestätigungen der jeweils zuständigen Aufsichts- und Genehmigungsbehörde.

VuB können auch in anderer Form vorliegen, beispielsweise als Prüfung einer vorgeschriebenen Kennzeichnung oder als Kontrolle gewisser Harmonisierungsrechtsvorschriften. Teilweise bestehen für Handelsgüter auch mehrere Verbote oder Beschränkungen, die nebeneinander zur Anwendung kommen.

Detaillierte Verbote und Beschränkungen und die zugrundeliegenden rechtlichen Vorgaben sowie Genehmigungsabläufe variieren je nach Rechtsgebiet, in dem die VuB ihre Anwendung finden. Die folgenden Beispiele für mögliche Bereiche von Verboten und Beschränkungen sind somit weder ausschließlich noch komplett und können weitere und/oder andere Bereiche je nach Rechtsgebiet beinhalten: 

  • VuB zum Schutz der menschlichen Gesundheit
  • VuB zum Schutz der Tier- und Pflanzenwelt
  • VuB zum Schutz des gewerblichen oder geistigen Eigentums (Produktpiraterie), Marktüberwachung und Punzierung
  • VuB Schutz des Kulturgutes
  • VuB zum Schutz der inneren und äußeren Sicherheit eines Staates
  • VuB Schutz der Umwelt

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