
Das sind die Auswirkungen der Russland-Sanktionen im Exportalltag
Viele deutsche Unternehmen sind von den Massnahmen der Russland-Sanktionen betroffen. Die Exportkontrolle in den Alltag zu integrieren ist eine Herausforderung.
Viele deutsche Unternehmen sind von den Massnahmen der Russland-Sanktionen betroffen. Die Exportkontrolle in den Alltag zu integrieren ist eine Herausforderung.
Es sind Beispiele wie das des Motorgeräteherstellers Stihl, die einem die Auswirkungen der Russland Sanktionen in der täglichen deutschen Exportpraxis vor Augen führen. Das schwäbische Unternehmen ist vor allem bekannt für seine Motorsägen. Für diese liefert Stihl kleine, etwa 30 Gramm leichte Pumpen an seine Kunden, damit diese Haft-Öl an die Kette ihrer Säge schmieren können – auch nach Russland, einem der Top-Fünf Absatzmärkte des Unternehmens.
Wer im Aussenhandel erfolgreich sein will, muss geltende Verbote und Beschränkungen kennen und beherrschen. Und genau darum kümmert sich Export Controls von AEB. So reduzieren Sie die Compliance-Risiken und vermeiden unnötigen Aufwand.
Seitdem die EU ein Embargo über Lieferungen an die russische Ölindustrie verhängt hat, braucht die kleine Pumpe hierfür eine Genehmigung vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), wie die Zeitschrift Impulse berichtet. Und das, obwohl die Stihl-Pumpe für die Ölförderung völlig ungeeignet ist. Der Grund dafür: In der Embargo-Verordnung der Sanktionen gegen Russland wurden Ölpumpen nicht genau genug spezifiziert.
Stihl ist kein Einzelfall, zählt aber in Sachen Russland Sanktionen zu einer Minderheit: Denn bisher sind nur 38 % der deutschen Unternehmen von den beiderseitigen Massnahmen betroffen, so eine Umfrage der Deutsch-Russischen Auslandshandelskammer (AHK), die Anfang September in Berlin vorgestellt wurde. Eigentlich könnte also das Gros der Unternehmen ganz gelassen bleiben bei dem Thema.
„Allerdings verunsichern die breite mediale Berichterstattung und die angedrohten Strafen die Firmen“, sagt Rechtsanwalt Thomas Peterka, Aussenwirtschaftsexperte und Gründer des Hamburger Beratungsunternehmens Zollkanzlei. „Dementsprechend viele Anfragen kommen bei uns an, auch um das Thema Exportkontrolle generell auf den Prüfstand zu stellen.“
Denn Verstösse im Aussenwirtschaftsverkehr wie etwa gegen die Russland Sanktionen können weitreichende Folgen haben. Der Ruf eines Unternehmens steht schnell auf dem Spiel, Märkte können verloren gehen, ganz abgesehen von den strafrechtlichen Risiken für einzelne Mitarbeiter.
Die Verantwortung für die Exportkontrolle liegt bei einem Mitglied der Geschäftsleitung, insbesondere dann, wenn Ausfuhrgenehmigungen zu beantragen sind. Exportkontrolle im Unternehmen und damit auch die Sanktionen gegen Russland sind somit auch irgendwie Chefsache.
Doch die Exportkontrolle in den betrieblichen Alltag zu integrieren und dafür zu sorgen, dass die Vorschriften von allen Mitarbeitern „gelebt“ werden, ist eine Herausforderung. Unternehmen müssen die geltenden Normen kennen und beachten und ständig über Rechtsentwicklungen und Änderungen im Aussenwirtschaftsrecht auf dem Laufenden bleiben.
Gerade bei Sanktionen gegen Russland keine einfache Aufgabe. „Die Russland Sanktionen sind eine Herausforderung, da sich derzeit häufig Änderungen und Erweiterungen ergeben“, sagt Frank Dahlmann, Manager Export Compliance & Customs Europe bei Aleris Switzerland.
Voraussetzung für rechtssicheres Handeln - auch etwa im Falle der Russland Sanktionen - sind funktionierende interne Abläufe. Nur durch eine geeignete Aufbau- und Ablauforganisation kann ein Unternehmen sicherstellen, dass Verbote, Genehmigungs- und sonstige Pflichten eingehalten werden. Ein entscheidender Erfolgsfaktor sind die eigenen Mitarbeiter.
„Man kann zwar vieles auslagern. Aber man braucht auch kompetente Mitarbeiter, die die notwendigen Prüfungen im Tagesgeschäft durchführen können und dementsprechend zu schulen sind“, meint Rechtsanwalt Peterka.
Die grösste Herausforderung für die Unternehmen ist dabei oftmals die Güterprüfung. Das bestätigt auch die AHK-Umfrage: Am stärksten betroffen sind 24 % der Unternehmen von den Regelungen für Dual-Use-Güter. Firmenbezogene und Finanzmarkt-Sanktionen bereiten 23 beziehungsweise 14 % der Betriebe die grössten Probleme.
Insgesamt steckt in Sachen Exportkontrolle der Teufel oft im Detail. „Speziell die Lieferung entsprechender Ersatzteilpakete muss genauestens geprüft und Verträge entsprechend darauf abgestimmt werden", sagt Michael Wenker, Head of Shipping Department bei Tenova.
„Denn selbst kleinste Ersatzteile könnten unter eine Genehmigungspflicht fallen, obwohl diese bei der Hauptlieferung unbedenklich sind“, so der Experte des weltweiten Anbieters von Technologien, Produkten und Engineering-Dienstleistungen für die Metall-, Bergbau- und Mineralindustrie. Falls Unsicherheiten hinsichtlich einer Anfrage oder eines Auftrages bestehen, stellt Tenova eine entsprechende Anfrage an das BAFA.
Ähnlich wie Tenova machen es viele Unternehmen und wenden sich an das Bundesamt, um sich rechtlich hinsichtlich der Russland Sanktionen abzusichern. Nicht verwunderlich also, dass der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau von einer „Antragsflut beim BAFA“ nach den Russland Sanktionen spricht.
Diese Flut könnte auch noch einige Zeit anhalten, denn eine Abschaffung der Russland Sanktionen ist nicht in Sicht. In einer Umfrage unter deutschen Top-Managern, die Roland Berger Strategy Consultants und die „Welt“-Gruppe im August durchgeführt haben, halten mehr als zwei Drittel der Befragten ein Ende der Sanktionen gegen Russland für nicht absehbar. Damit wird auch das Thema Exportkontrolle noch eine Weile für Verunsicherung sorgen.