Passar: Überblick zum neuen Warenverkehrssystem

Hier erfahren Sie alles Wissenswerte zum Schweizer Warenverkehrssystem Passar und was sich im Vergleich zu e-dec ändert – Zeitplan und Handlungsempfehlungen inklusive.

Für alle, die mit dem Schweizer Verzollungssystem e-dec arbeiten, gibt es in den kommenden Jahren zahlreiche Änderungen. Im Rahmen des Transformationsprogramms DaziT löst das neue und durchgehend digitalisierte Warenverkehrssystem Passar ab dem 1. Juni 2023 bis zum 1. Juli 2025 NCTS und e-dec in drei Phasen schrittweise ab. Als Teil von DaziT hat auch die Umstellung auf Passar das gleiche Ziel: Eine Vereinfachung des Zollsystems - und weniger Aufwand für alle Beteiligten.

Der Zeitplan für Passar

  • 01.06.2023: Einführung Passar 1.0 für Durchfuhr und Ausfuhr, Start im Parallelbetrieb mit e-dec und NCTS.
  • 31.10.2023: Letzte Warenanmeldung für Durchfuhr und Ausfuhr in NCTS.
  • 01.12.2023: NCTS ist deaktiviert, Durchfuhr nur noch mit Passar.
  • 01.01.2025: Einführung Passar 2.0 für Einfuhr, Start im Parallelbetrieb mit e-dec.
  • 01.07.2025: e-dec Export und Import ist deaktiviert, Durchfuhr, Ausfuhr und Einfuhr nur noch mit Passar. Passar ist das alleinige Warenverkehrssystem in der Schweiz.

Der neue Prozess

Das neue Warenverkehrssystem Passar erlaubt im Gegensatz zu e-dec bzw. NCTS einen deutlich schlankeren, medienbruchfreien Ablauf bei Ausfuhr, Transit und Einfuhr – dank automatisierter Aktivierung meist ohne Stopp an der Grenze.

1. Zollanmeldung erstellen (durch Exporteur/Importeur bzw. Logistikdienstleister)

Warenanmeldung über das ePortal oder die eigene, angebundene Verzollungssoftware im Warenverkehrssystem. Bis zur Aktivierung sind Anpassungen möglich.

2. Transportmittel referenzieren (durch Transportdienstleister)

Transportanmeldung parallel zur Warenanmeldung ebenfalls über das ePortal, eine eigene Verzollungssoftware oder die App. Freiwillig, aber empfohlen. Bis zur Aktivierung sind Anpassungen möglich.

3. Aktivieren

Bei Ankunft an der Grenzzollstelle bzw. bei Grenzeintritt wird das Fahrzeug erkannt und die Anmeldung automatisch aktiviert. Ab jetzt ist sie rechtsverbindlich.

4. Selektionieren

Der Frachtführer erhält ein Selektionsresultat direkt auf sein mobiles Gerät. Mittels Ampelsystem erfährt er, ob er kontrolliert wird oder weiterfahren kann.

5. Intervenieren

Kontrollen direkt an der Grenze oder einem anderen Ort. Die Intervention kann Waren, Transportmittel und/oder Personen betreffen.

6. Verfügen

Automatische Abgabenberechnung, elektronische Bereitstellung. Allfällige Bewilligungen werden automatisch abgeschrieben.

Prozessübersicht: Das neue Warenverkehrssystem Passar
Prozessübersicht: Das neue Warenverkehrssystem Passar

Passar 1.0

Schneller Überblick

  • Export und Transit
  • Übergang ab 01.06.2023 (Parallelbetrieb) bis 31.10.2023 (NCTS)
  • Phase 1: NCTS. Relevant für Spediteure und Transportunternehmen.
  • Phase 2: e-dec Export. Relevant für produzierende Unternehmen bzw. „Verlader“. 
  • Gilt für Straße, Wasser und Schiene

Die Änderungen durch Passar 1.0 finden noch unter dem bisherigen Zollgesetz statt.

Funktionsumfang von Passar 1.0
Funktionsumfang von Passar 1.0

Die Neuerungen

  1. Eine automatisierte Aktivierung der Warenanmeldung an der Grenze – Voraussetzung dafür ist die Referenzierung des Transportmittels bzw. die Transportanmeldung, bei der Angaben zum Transportmittel für den Grenzübertritt gemacht werden müssen. Für die Aktivierung stellt das BAZG die mobile App Activ zur Verfügung.
  2. Datenverwaltung nach dem Self-Care-Prinzip über das ePortal ersetzt die Zollkundenverwaltung ZKV – erhöhte Nutzungsfreundlichkeit.
  3. Begleitdokumente zu Durchfuhr- und Ausfuhranmeldungen können direkt in Passar übermittelt werden. Veranlagungsverfügungen werden nur noch elektronisch in Chartera Output zur Verfügung gestellt – via ePortal oder per Schnittstelle in der Zollsoftware.
  4. Digitale Schlüssel, sogenannte Tokens ersetzen die bisherigen Zertifikate beim Datenaustausch via der neuen B2B-Schnittstelle.

Die Vorteile für Sie

  1. Durch den digitalisierten Ablauf und die automatisierte Aktivierung ohne Stopp an der Grenze ist Passar vor allem für Spediteure von Vorteil.
  2. Mit dem ePortal wandern alle Anwendungen des BAZG auf eine nutzerfreundliche und durchgängig digitale Plattform.
  3. Neue Funktionalitäten, Erleichterungen und Einsparpotenziale für produzierende Unternehmen ergeben sich vor allem mit der Passar 2.0-Einführung.

Übrigens:

Von 30 Minuten auf 5 Sekunden sinkt laut BAZG in den Pilotprojekten an südlichen Grenzen der Schweiz der zeitliche Aufwand an der Grenze.

So bereiten Sie sich vor:

Phase 1: NCTS: Als Spediteur bzw. Nutzerin von NCTS werden Sie im Laufe des ersten Halbjahrs vom BAZG angeschrieben. Ab da haben Sie die Gelegenheit, sich beim ePortal zu registrieren und mit der Umstellung zu beginnen. Das sukzessive Onboarding dauert planmäßig bis zum 01.06.2024.

  • 30.10.2023: Tag der letzten Warenanmeldung via NCTS. Bis dahin sollte Ihr System umgestellt sein.
  • 01.12.2023: Ab diesem Zeitpunkt ist NCTS komplett deaktiviert und durch Passar ersetzt. Heißt: es ist auch nicht mehr möglich, angemeldete Durchfuhren abzuschließen.

Phase 2: e-dec: Als produzierendes Unternehmen bzw. Verlader, der NCTS nicht selbst nutzt, werden Sie voraussichtlich im zweiten Halbjahr vom BAZG kontaktiert und können sich dann im ePortal registrieren und mit der Umstellung beginnen. Das sukzessive Onboarding beginnt planmäßig ab dem 01.06.2024.

  • Zusammenarbeit mit Spedition: Prüfen Sie bereits davor, wie Ihr Spediteur die Umsetzung plant. Definieren Sie die Zusammenarbeit bei der Transportmittel-Referenzierung.
  • Schnittstellen und Software-Anbindung: Machen Sie sich Gedanken über eine Passar-Lösung für Ihr SAP®-System. Der Umstieg auf ist der ideale Zeitpunkt, um die Funktionalitäten an Ihre Anforderungen anzupassen.

Passar 2.0

Schnelle Fakten

  • Import, Export, Transit
  • Übergang ab 01.01.2025 (Parallelbetrieb) bis 01.07.2025 (komplette Ablösung von e-dec)
  • Vorteile für produzierende Unternehmen
  • Gilt für Straße, Wasser, Schiene und Luft

Voraussetzung für Passar 2.0 ist das neue Zollgesetz, das voraussichtlich am 01.01.2024 in Kraft tritt und weitere Vorteile bzw. Neuerungen mit sich bringt.

Funktionsumfang von Passar 2.0
Funktionsumfang von Passar 2.0

Die Neuerungen

  1. Änderungen des Zollgesetzes vereinfachen das Tarifieren bei Importen wesentlich
  2. Dank der HS-Code-Vereinfachung müssen Sie in der Regel beim Import nur noch 2 zusätzliche Stellen tarifieren.
  3. Durch den Abbau der Industriezölle werden Ursprungsnachweise ggf. unnötig.
  4. Für Güter bis 5.000 CHF bzw. Kilogramm wird voraussichtlich eine Vereinfachte Warenanmeldung möglich. Voraussetzung: Die Sendung untersteht keinem Nicht Abgaberechtlichen Erlass (NAE, ehemals NZE). Und es sind keine Abgaben bzw. ausschließlich die MWSt. geschuldet.
  5. Eine nationale Transitanmeldung entfällt.

Die Vorteile für Sie

  1. Das Zusammenspiel zwischen der Digitalisierung des Warenverkehrssystems mit Passar und den Zollgesetzänderungen vereinheitlichen und verkürzen den Import.
  2. Für produzierende Unternehmen wird es deutlich einfacher, auch Import-Prozesse selbst abzuwickeln.
  3. Mit einem guten Stammdaten-Management und einer entsprechenden Software bestehen enorme Einsparpotenziale.

Übrigens:

Rund 1.800 Tariflinien entfallen mit der Anpassung des TARIC.

So bereiten Sie sich vor:

  • Planen Sie die Umstellung entlang der zeitlichen Rahmenbedingungen: 01.07.2025: Ab diesem Tag ist e-dec komplett abgelöst und neben Ausfuhr und Durchfuhr auch die Einfuhr nur noch mit Passar möglich. Bis dahin müssen Sie die Umstellung durchgeführt haben.
  • Passen Sie Ihre Stammdaten an die neuen, vereinfachten HS-Codes an.
  • Falls noch nicht getan: Machen Sie sich Gedanken über eine Passar-Lösung für Ihr SAP®-System. Nutzen Sie den Umstieg als Chance, um die Systemfunktionalität an Ihre Anforderungen anzupassen.
  • Stellen Sie auf eine eigenständige Inhouse-Import-Abwicklung um und heben Sie die großen wirtschaftlichen Potenziale, beispielsweise mit AEB Customs Management Lösungen.

Passar 3.0

Schnelle Fakten

Passar 3.0 soll ab 2025 weitere Verfahren integrieren und zusätzliche Verbesserungen bringen. Hier finden Sie alle konkreten Neuerungen und Entwicklungen, sobald diese feststehen.

Geplante Funktionen mit Passar 3.0
Geplante Funktionen mit Passar 3.0

Zugänge zu Passar

Über das ePortal

Das ePortal ist die zentrale Online-Plattform des BAZG. Über das ePortal können diverse Aufgaben erledigt und Informationen eingesehen werden – beispielsweise Anfragen oder Bewilligungen. Außerdem verfügt das ePortal über eine Upload-Funktion für Dokumente, die für eine Weiterbearbeitung freigegeben werden können.

Anhand von Unterlagen und Dokumenten

Begleitdokumente und sonstige Unterlagen können in Zukunft mit der Plattform e-Begleitdokumente einfach und sicher an die Zollstelle übermittelt werden – direkte Schnittstelle zu WebUI und Webservice inklusive. Für den Bezug aller relevanten Dokumente steht das Output Management System Chartera (ehemals DocBox) zur Verfügung.

Per API

Die elektronische Schnittstelle „B2B“ ermöglicht es, eigene Zoll- und ERP-Systeme wie beispielsweise AEB Customs Management an Passar anzubinden – und integriert darauf zurückzugreifen.

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