In den kommenden Wochen müssen sich Logistikleiter aus der
verladenden Wirtschaft auf Mails und Telefonate von ihren
Transportdienstleistern einstellen. Es geht um die Weitergabe der Erhöhung der
Lkw-Maut, die der deutsche Bundestag am 18. Oktober mit den Stimmen der
Regierungskoalition beschlossen hat. In dem „Fünften Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes“ werden jedoch nicht
nur höhere Mautsätze festgeschrieben, sondern auch eine geänderte Mautstruktur
sowie Ausnahmen von der Mautpflicht für bestimmte Fahrzeuge und Einsatzzwecke.
Die Regelungen treten zum 1. Januar 2019 in Kraft.
Lkw-Maut nun auch für Lärmbelästigung
Neu ist, dass sich die Mautsätze nicht mehr wie bisher aus
zwei, sondern aus drei Teilmautsätzen berechnen. Zusätzlich zu den
Teilmautsätzen für die Infrastrukturnutzung und die Luftverschmutzung fließt erstmals
ein Teilmautsatz für Lärmbelästigung in Höhe von 0,2 ct/km ein.
Für den Teilmautsatz „Infrastrukturnutzung“ ändert sich
die Einteilung der Fahrzeugklassen für die Lkw-Maut. Bisher waren die Fahrzeuge
gemäß der Anzahl der Achsen in vier verschiedene Mautklassen eingeordnet. Ab
2019 gibt es eine Einteilung nach Gewichtsklassen: Von 7,5 bis 12 t. zulässigem Gesamtgewicht, von 12 bis 18 t und von mehr als 18 t. Lediglich in der Klasse
über 18 t wird zusätzlich die Achszahl als zusätzliches Differenzierungsmerkmal
herangezogen. Es gibt hier die Kategorie bis zu drei Achsen und die Kategorie
ab vier Achsen.
Der günstigste Satz der Lkw-Maut für ein Fahrzeug bis zu
12 t der Schadstoffklasse Euro 6 beträgt ab Januar 2019 9,3 ct/km. Der teuerste
Mautsatz für ein Euro-0 oder Euro-1-Fahrzeug mit mehr als 18 t zulässigem
Gesamtgewicht und vier Achsen liegt bei 26,1 ct/km. Nach Berechnungen des
Deutschen Speditions- und Logistikverbandes (DSLV) haben bei Fahrzeugen über 18
t zGG mit fünf oder mehr Achsen einen massiven Anstieg der Mautsätze um 38,5 %
zur Folge. Diese Fahrzeugkategorie
erbrachte im Jahr 2017 65 % der der gesamten Mautkilometerleistung. Für
Fahrzeuge mit vier Achsen beläuft sich der Anstieg der Mautgebühren sogar auf
59,8 %.
Elektro-Lkw werden von der Maut befreit
Elektro-Lkw sowie mit
Erdgas betriebene Lkw müssen bis 2020 keine Maut entrichten. Land-
und forstwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h kommen ebenfalls um die Maut herum.
Die neuen Mautsätze
Lkw-Mautsätze in Ct/km |
Fahrzeug-kategorie | 7,5 t < 12 t zGG | 12 t ≤ 18 t zGG | > 18 t zGG bis 3 Achsen | > 18 t zGG ab 4 Achsen |
EURO 0, I | 16,7 | 20,2 | 24,7 | 26,1 |
EURO II | 15,6 | 19,1 | 23,6 | 25,0 |
EURO III | 14,6 | 18,1 | 22,6 | 24,0 |
EURO IV | 11,4 | 14,9 | 19,4 | 20,8 |
EURO V | 10,4 | 13,9 | 18,4 | 19,8 |
EURO VI | 9,3 | 12,8 | 17,3 | 18,7 |