
Generalzolldirektion bekräftigt Unzulässigkeit von Vermischung
Bei Lagerung von Massengütern kommt es in der vorübergehenden Verwahrung oft zu einer Vermischung von Unionsware und Nichtunionsware. Das aber ist unzulässig.
Bei Lagerung von Massengütern kommt es in der vorübergehenden Verwahrung oft zu einer Vermischung von Unionsware und Nichtunionsware. Das aber ist unzulässig.
Bei der Lagerung von Massengütern wie zum Beispiel Mineralöl kommt es in der vorübergehenden Verwahrung nicht selten zu einer Vermischung von Unionsware und Nichtunionsware. Der Grund: Nicht immer sind in den Betrieben separate Entladetanks vorhanden. In einem Brief an den Deutschen Speditions- und Logistikverband (DSLV) hat jetzt die Generalzolldirektion (GZD) unter Berufung auf die EU-Kommission mitgeteilt, dass eine solche Zusammenlagerung unzulässig ist. Begründung: Die Zusammenlagerung erfordere eine buchmäßige Trennung, die gemäß Art. 177 der Delegierten Verordnung zum Unionszollkodex (UZK-DA) nur in einem Zolllager bewilligt werden darf. Die Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung (SumA) enthalte – anders als im Zolllagerverfahren – regelmäßig keine ausreichenden Daten für eine buchmäßige Trennung und Überwachung.
Doch die GZD baut den betroffenen Unternehmen eine Brücke: Im Umkehrschluss ist demnach eine Zusammenlagerung von Unions- und Nichtunionswaren in der vorübergehenden Verwahrung zulässig, wenn bereits in der SumA der achtstellige KN-Code angegeben ist, wodurch gegebenenfalls eine Überwachung der buchmäßigen Trennung möglich ist. Da in der SumA kein separates Feld für die Angabe des KN-Codes zur Verfügung steht, ist dieser im Feld Warenbeschreibung zu vermerken.
Voraussetzung für die gemeinsame Lagerung ist laut GZD, dass die Waren demselben achtstelligen KN-Code zugewiesen sind und dieselbe Handelsqualität sowie dieselben technischen Merkmale aufweisen. Die Generalzolldirektion fordert eine Umstellung des Verfahrens bis zum 1. August 2017. Bis zu diesem Zeitpunkt sind die Zollstellen angewiesen, auf abgabenrechtliche Konsequenzen zu verzichten.