Die umfangreichen Änderungen in der Kombinierten Nomenklatur und damit in den ersten acht Stellen sind nicht nur dem HS 2022 sondern auch neuen Anforderungen an Statistik und EU-Handelspolitik geschuldet.
Unter anderem für Olivenöle, Tabakwaren, Kraft- und Luftfahrzeuge sowie Werkzeugmaschinen müssen nun Einreihungen neu vorgenommen werden. Auf folgende Kapitel sollten Sie ein besonderes Augenmerk legen: Kap. 15, 38, 44, 70, 84 und 85.
Um die letzte Abbaustufe des Abkommens für Informationstechnologe (ITA) 2022 in der EU umzusetzen, wurden weitere Anpassungen an zugehörigen Warennummern bzw. Zollsätzen vorgenommen. Das Abkommen zwischen 82 Teilnehmerstaaten sorgt dafür, dass Technologie-Produkte zollfrei gehandelt werden können.
In anderen Fällen soll der Warenverkehr leichter überwacht werden, daher wurden weitere Unterpositionen geschaffen. Das betrifft z.B. „Stahlrohre“ im Kapitel 73 oder „Aluminiumverbundplatten“ in Kapitel 76.