Die Warennummer ist in der Ausfuhranmeldung 8-stellig.
Bei einer Einfuhranmeldung ist sie 11 Stellen lang.
Die ersten sechs Stellen werden weltweit in der HS-Nomenklatur geregelt und sind in nahezu allen Ländern gleich. In Europa gilt im Außenhandel eine achtstellige Warennomenklatur – auch Kombinierte Nomenklatur (KN) genannt. Die Nummern der kombinierten Nomenklatur gelten nur innerhalb der Europäischen Union – die ersten sechs Stellen basieren auf der HS-Nomenklatur und die die beiden letzten Stellen werden durch die EU-Bestimmungen geregelt.
Bei der Einfuhranmeldung werden noch drei weitere Stellen vergeben. Die neunte und zehnte Stelle stehen dabei für gemeinschaftliche Maßnahmen der EU – in diesem Zusammenhang auch bekannt unter der Abkürzung TARIC.
Die letzte Stelle der Einfuhranmeldung dient bei der Einfuhr national der Verschlüsselung von Umsatzsteuersätzen, nationalen Verboten und Beschränkungen.
Daher verwenden viele Menschen, wenn sie von der Warennummer sprechen auch die Begriffe HS-Code (für die ersten sechs Stellen), statistische Warennummer (inkl. nationaler Warennummern), Warencode, Warentarifnummer oder Zolltarifnummer. Denn durch das korrekte Einreihen der Waren in den Zolltarif werden die Zölle und Abgaben festgelegt. Im Extrahandel ist der letztgenannte Begriff daher sehr verbreitet.