Grundlegende Verschärfungen für den Online-Handel ab Juli 2021
Online-Handel

Grundlegende Verschärfungen für den Online-Handel ab Juli 2021

Der Online-Handel im Visier der EU: Ab 1. Juli 2021 werden Kleinsendungen umsatzsteuerpflichtig. Ab 16. Juli müssen Online-Händler verstärkt Produktkonformität nachweisen - ein Überblick.

Eine Flut von billigen Päckchen überschwemmt Europa: Auf Amazons Online-Marktplätzen stieg der Anteil an Händlern aus China in den letzten Jahren rasant an. In manchen europäischen Ländern kommt bereits über die Hälfte der verschickten Päckchen aus China. Warum? Die Preise liegen meist unter europäischen Angeboten. Dies gelingt dank Direktvertrieb ohne Zwischenhändler, aber eben auch in einigen Fällen wegen unlauterer Praktiken wie Unterfakturierung zur Steuervermeidung oder dem Verzicht auf Produktprüfungen hinsichtlich Konformität und Sicherheit. Dem will die EU ab Juli entschieden entgegenwirken.

Schluss mit dem unfairen Wettbewerb: Wegfall der Freigrenze

Der Wegfall der 22-Euro-Freigrenze am 1. Juli betrifft alle Online-Einkäufe, die direkt aus Nicht-EU-Ländern wie China, den USA oder Großbritannien verschickt werden. Wer zukünftig über eine Online-Plattform bei einem Anbieter aus dem Drittland bestellt, zahlt Einfuhrumsatzsteuer. Die EU rechnet mit zusätzlichen Steuereinnahmen in Höhe von 7 Milliarden Euro pro Jahr.

Verkäufer, die sich in einem EU-Land für den sogenannten Import One Stop Shop (IOSS) registrieren und monatliche Steuererklärungen abgeben, dürfen die Einfuhrumsatzsteuer direkt von ihren europäischen Kunden erheben. Ihre Warensendungen werden dann vom Zoll durchgewunken, wenn der deklarierte Wert 150 Euro nicht übersteigt und keinerlei Verboten und Beschränkungen unterliegt. Anmerkung am Rande: Liegt der Rechnungsbetrag unter 5,24 Euro, bleibt die Sendung auch nach dem 1. Juli steuerfrei, denn Abgaben unterhalb von 1 Euro werden (in Deutschland) nicht erhoben.

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Weiterer Fokus: Produktsicherheit und Konformität

Neben der häufig zu Unrecht in Anspruch genommenen Freigrenze beim Import bereitet auch die Qualität und Sicherheit der Produkte sowie der Zugang zu den Verkäufern große Probleme. Die dänische Handelskammer veröffentlichte eine alarmierende Untersuchung dazu. Von 50 Sendungen aus China hatte keine den gleichen Absender- und Verkäufernamen. 46 entsprachen nicht den Sicherheitsvorschriften. Der Wert der Sendungen auf der Verpackung wich in ebenso vielen Fällen vom Preis auf der Rechnung ab und die Liste ließe sich fortsetzen. Daher führt die EU neue Regeln der Marktüberwachung und Produktkonformität ein, um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und zu verhindern, dass gefährliche Produkte und Nicht-EU-konforme Produkte aus Nicht-EU-Staaten in den Unionsmarkt gelangen.

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Die neue EU-Marktüberwachungsverordnung: Wichtigste Änderungen 

Mit der EU-Verordnung (EU) 2019/1020 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Marktüberwachung und Produktkonformität werden die bisherigen Regelungen zur Sicherstellung der Produktkonformität an die mit dem Online-Handel verbundenen Herausforderungen angepasst. Die allgemeinen Bestimmungen gelten ab dem 16. Juli 2021.

Die wichtigsten Neuregelungen für den Online-Handel:

  • Sobald das Angebot eines Produkt es im Online-Handel an den Endnutzer in der Union gerichtet ist, müssen die EU- Konformitätsregeln erfüllt sein und können durch die Marktüberwachungsbehörde überprüft werden (siehe Anhang I der Verordnung). Dass sich das Angebot an Kunden aus den Mitgliedsstaaten richten, wird z.B. an der Spracheinstellung des Online-Angebots sowie den Liefer- und Zahlungsbedingungen der Plattform festgemacht.

  • Für einige Waren muss ein EU-Fulfillment-Dienstleister die Verantwortung übernehmen, wenn es keinen EU-Hersteller, EU-Importeur oder EU-Bevollmächtigten in dieser Funktion gibt. An ihn wendet sich die Marktüberwachungsbehörde dann bei Prüfungen der in Artikel 4 Abs. 5 der Verordnung genannten Warengruppen.

  • Die zentrale Anlaufstelle EU single window soll die Zusammenarbeit zwischen Zoll- und Marktüberwachungsbehörden optimieren.

Nachgehakt: Welche Rolle spielt der Fulfillment Dienstleister?

Fulfillment-Dienstleister sind in der Regel für Lagerung, Verpackung, Adressierung und Versand von Produkten zuständig, die von Händlern aus Drittstaaten in die EU gebracht werden. Post-, Paket- und andere Frachtzustelldienste werden nicht als Fulfillment-Dienstleister angesehen.

Die Produktverantwortung gegenüber den Behörden liegt beim Hersteller, wenn dieser einen Sitz in der EU hat. Ist der Hersteller ausschließlich im Drittland ansässig, geht die Verantwortung an einen EU-ansässigen Importeur, der das Produkt in den Verkehr bringt oder einen Bevollmächtigten, der vom Hersteller ein Mandat erhält, über. Wenn es keine der genannten Arten von Wirtschaftsakteuren in der EU gibt, wird der Fulfillment-Dienstleister zur Verantwortung gezogen. Dieser muss sich dann um Konformität- und Leistungserklärungen kümmern und ist Ansprechpartner für die Marktüberwachungsbehörde.

Der Fulfillment -Dienstleister trägt diese Verantwortung unter anderem bei folgenden Produktgruppen: Spielzeug, Elektrogeräten, Funkgeräten sowie die elektromagnetische Verträglichkeit, die Beschränkung gefährlicher Stoffe in elektrischen und elektronischen Geräten („RoHS“) und umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte („Ökodesign“) , Gasgeräte, Bauprodukte, Maschinen, im Außenbereich verwendete Geräte („Außenlärm“), Geräte zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen („ATEX“), Druckgeräte, einfache Druckbehälter, pyrotechnische Gegenstände, Sportboote, Messinstrumente, nichtselbsttätige Waagen und persönliche Schutzausrüstung.

Und wer kontrolliert das? Marktüberwachung und Zoll

Durch das Instrument der strengen Marktüberwachung, der Verschärfung von Konformitätskontrolle und eine engere grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den Behörden (Marktüberwachungsbehörden, Zollbehörden) wird, so der Wunsch hinter der Neu-Regelung, der Zustrom an Nicht-EU konformen Produkten eingedämmt. Sollten bei Produkten Mängel festgestellt werden, kann beim Import die Überlassung zum freien Verkehr verweigert werden. Online-Händler können aufgefordert werden, Produkte aus dem Angebot zu entfernen oder Warnhinweise anzuzeigen.

Ein Umgehen der Regelungen wird zunehmend schwerer – aber sicher nicht unmöglich. Es bleibt auch abzuwarten, wie viele Waren außen auf den Päckchen den Wert von 5,23 Euro nicht überschreiten, um unbesteuert zu bleiben. Doch wichtige Schritte für einen faireren Wettbewerb sind gemacht.