Fulfillment-Dienstleister sind in der Regel für Lagerung, Verpackung, Adressierung und Versand von Produkten zuständig, die von Händlern aus Drittstaaten in die EU gebracht werden. Post-, Paket- und andere Frachtzustelldienste werden nicht als Fulfillment-Dienstleister angesehen.
Die Produktverantwortung gegenüber den Behörden liegt beim Hersteller, wenn dieser einen Sitz in der EU hat. Ist der Hersteller ausschließlich im Drittland ansässig, geht die Verantwortung an einen EU-ansässigen Importeur, der das Produkt in den Verkehr bringt oder einen Bevollmächtigten, der vom Hersteller ein Mandat erhält, über. Wenn es keine der genannten Arten von Wirtschaftsakteuren in der EU gibt, wird der Fulfillment-Dienstleister zur Verantwortung gezogen. Dieser muss sich dann um Konformität- und Leistungserklärungen kümmern und ist Ansprechpartner für die Marktüberwachungsbehörde.
Der Fulfillment -Dienstleister trägt diese Verantwortung unter anderem bei folgenden Produktgruppen: Spielzeug, Elektrogeräten, Funkgeräten sowie die elektromagnetische Verträglichkeit, die Beschränkung gefährlicher Stoffe in elektrischen und elektronischen Geräten („RoHS“) und umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte („Ökodesign“) , Gasgeräte, Bauprodukte, Maschinen, im Außenbereich verwendete Geräte („Außenlärm“), Geräte zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen („ATEX“), Druckgeräte, einfache Druckbehälter, pyrotechnische Gegenstände, Sportboote, Messinstrumente, nichtselbsttätige Waagen und persönliche Schutzausrüstung.