
EU-Parlament beschäftigt sich mit Sanktionen
Trotz einheitlichem EU-Zollrecht sind Verstöße bei Sanktionen von Land zu Land verschieden. Das EU-Parlament erarbeitete nun einen Richtlinienvorschlag.
Trotz einheitlichem EU-Zollrecht sind Verstöße bei Sanktionen von Land zu Land verschieden. Das EU-Parlament erarbeitete nun einen Richtlinienvorschlag.
Die EU ist bei der Vereinheitlichung von Sanktionen gegen Zollrechtsverstöße einen kleinen Schritt weitergekommen. Am 5. Juli beschäftigte sich das EU-Parlament in erster Lesung mit einem Richtlinienvorschlag der EU-Kommission, der aus dem Jahr 2013 stammt (2013/0432(COD)). Die legislative Entschließung des Parlaments beinhaltet einige Änderungen des Kommissionsvorschlags.
Die Industrie- und Handelskammern nennen im Internationalen Newsletter 8/2017 unter anderem die Abkehr von einer grundsätzlich verschuldensunabhängigen Haftung, wie sie Artikel 3 des Kommissionsvorschlages vorsieht. Ferner erweitere die Position des EU-Parlaments die Auflistung möglicher Begehungsformen eines Zollrechtsverstoßes. Auch habe das EU-Parlament Faktoren und Umstände zur Bestimmung der Art der Rechtsverletzung – vor allem die Frage der vorsätzlichen oder fahrlässigen Begehung – in seine Position aufgenommen.
Der Richtlinienvorschlag der Kommission sieht im Hinblick auf Sanktionen einen nach Art der Rechtsverletzung gestaffelten Katalog vor. Dieser Katalog soll sicherstellen, dass Zollrechtsverstöße innerhalb der EU einheitlich sanktioniert werden. Auch der Rat der EU-Mitgliedstaaten hat sich mittlerweile mit dem Richtlinienentwurf befasst. Welche Richtung die Gesetzgebung nimmt, und wann die Richtlinie verabschiedet wird, ist nach Meinung der IHK-Experten noch nicht absehbar. Nach der Verabschiedung der Richtlinie muss diese noch in das nationale Recht der einzelnen EU-Mitgliedstaaten übernommen werden.