Ab dem 1. Mai 2019 verlieren nicht nur eine Reihe alter Bewilligungen ihre Gültigkeit, sondern
auch alte Formulare mit dem Eindruck „Europäische Gemeinschaft“ bei den
Ursprungszeugnissen. Auch für alte A.TR- Formulare läuft die Uhr ab.
Ursprungszeugnis (UZ)
Brauchen Sie
ältere Formularvordrucke für das Ursprungszeugnis auf. Ab Mai 2019 werden
Formulare mit dem Eindruck „Europäische Gemeinschaft“ ungültig. Die IHK Nord
Westfalen hat dazu ein kurzes Infoblatt herausgegeben.
A.TR
Bereits 2016 hat
der Zoll in einem Fachbeitrag Warenverkehr mit der Türkei darauf
hingewiesen, dass A.TR-Vordrucke, die im Feld 4 noch „Europäische Gemeinschaft“
enthalten, längstens bis zum 30. August 2019 verwendet werden dürfen. Danach
werden auch diese ungültig. Sollten Sie noch ältere Vordrucke im Unternehmen
haben, denken Sie daran, diese fristgerecht aufzubrauchen.
EUR.1 Warenverkehrsbescheinigung
Bitte beachten Sie beim Ausfüllen Ihrer EUR.1 Warenverkehrsbescheinigung, dass hier die Regelungen des Ursprungsprotokolls für den Eintrag im Feld 4 maßgeblich sind. Bei älteren Abkommen, die noch nicht auf das regionale Übereinkommen umgestellt sind, gilt in den meisten Fällen noch „Europäische Gemeinschaft“. Das betrifft z. B. Ihre EUR.1 für Chile, Mexiko, Israel oder Jordanien. Mehr
Informationen haben wir in dem Beitrag: Präferenznachweis: Wann tragen Sie Europäische Union oder Europäische Gemeinschaft ein? in der AEB-Community zusammengestellt.
Exportformulare mit AEB erstellen
Übernehmen Sie einfach Inhalte aus Ihren Ausfuhranmeldungen in ein A.TR, UZ oder EUR.1. Diese Funktion ist bei allen Neubestellungen für Export Filing: ATLAS inklusive. Sie sind bereits seit längerem Kunde und
möchten das Exportformularset nutzen? Dann schreiben Sie eine E-Mail an ccnt-srvcsbcm.