
Truthahn ade: Zoll und IHK zur Umbenennung der Türkei
Es war die Übersetzung des englischen Wortes „turkey“, die den Ausschlag zur Namensänderung gab: Jetzt sollen Unternehmen die Länderbezeichnung „Türkiye“ auch in Zolldokumenten verwenden.
Es war die Übersetzung des englischen Wortes „turkey“, die den Ausschlag zur Namensänderung gab: Jetzt sollen Unternehmen die Länderbezeichnung „Türkiye“ auch in Zolldokumenten verwenden.
Bereits seit Dezember 2021 wurde in der Türkei mit der Ersetzung der Namen wie „Turkey“, „Türkei“ oder „Turquie“ durch „Türkiye“ begonnen. Sichtbar wurde dies unter anderem bei der Ursprungsbezeichnung „Made in Türkiye“. Die Änderung wurde dem Generalsekretär der Vereinten Nationen mit Schreiben vom 26. Mai offiziell mitgeteilt und kurz darauf wurde seitens der Vereinten Nationen (UN) der Namenswechsel bestätigt. Nun soll „Türkiye“ verwendet werden.
Seitdem wurde in der Türkei die Namensänderung auch auf Exportdokumenten vorgenommen. Die Regierung hat außerdem die EU-Kommission für Steuern und Zollunion (Generaldirektion TAXUD) gebeten, die Bezeichnung "Türkiye" auf den in den EU-Mitgliedstaaten ausgestellten Ursprungsnachweisen, Warenverkehrsbescheinigungen und weiteren Handelspapieren zu verwenden. Der deutsche Zoll hat diese Bitte am 14. Oktober in seiner Meldung „Verwendung des Ländernamens "Türkiye" anstelle von "Türkei" auf Herkunftsnachweisen und Warenverkehrsbescheinigungen“ weitergegeben und die Industrie- und Handelskammern weisen ihre Mitgliedsunternehmen ebenfalls darauf hin.
Um diese Namensänderung konsequent umzusetzen, müssen einige bilaterale Abkommen zwischen der EU und der Türkei sowie EU-Verordnungen angepasst werden. Dazu erarbeitet die EU derzeit einen gemeinsamen offiziellen Standpunkt, doch wie die Wirtschaftskammer Österreich berichtet, hat die GD TAXUD in einem Schreiben an die Zollverwaltungen geraten:
Dies geschieht nun europaweit. Die Generaldirektion TAXUD versichert aber auch, dass die türkischen Zollstellen Ursprungsnachweise und Warenverkehrsbescheinigungen mit dem alten Namen weiterhin akzeptieren wollen, da es Zeit braucht, sich an diese Änderung anzupassen.
In der Meldung des deutschen Zolls heißt es wörtlich: „Nach Mitteilung der türkischen Behörde wird der bisher verwendete Ländername "Türkei" während einer nicht näher bezeichneten Übergangsphase in den v.g. Dokumenten allerdings bis auf weiteres akzeptiert. Vorhandene Restbestände an Vordrucken können daher noch aufgebraucht werden“.
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Die Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 findet im Handel mit der Türkei nur für Agrarwaren und EGKS-Waren (primär in Kapitel 72 des Zolltarifs) Verwendung. Hier kann bei den beteiligten Ländern der neue Name eingefügt werden.
Wesentlich häufiger im Handel mit der Türkei ist die Warenverkehrsbescheinigung A.TR. Geltende Rechtsgrundlage für Form und Inhalte der A.TR. ist der Beschluss Nr. 1/2006 des Ausschusses für Zusammenarbeit im Zollwesen EG-Türkei vom 26. September 2006. In ihm ist auch der Inhalt von Feld 4 festgelegt. Erst nach einer Novellierung können die Vordrucke entsprechend angepasst werden. In den nicht-vorgedruckten Feldern kann schon jetzt die neue Länderbezeichnung „Türkiye“ verwendet werden.
Wie die IHK Stuttgart zu den Nachweisen für die Türkei schreibt, ist die Vorlage von Ursprungszeugnissen seit 1. Januar 2021 nur noch in begründeten Ausnahmefällen erforderlich und verweist dabei auf das Amtsblatt Nr. 31330 vom 10. Dezember 2020. Wenn Ursprungszeugnisse zusätzlich zur A.TR vorgelegt werden müssen, sollte nun die Länderbezeichnung „Türkiye“ verwendet werden.
Bei Kumulierung oder wenn Ursprungswaren zollfrei auch in andere Staaten weitergeliefert werden sollen, kann zusätzlich zur Freiverkehrseigenschaft auch der Nachweis des präferenziellen Ursprungs erforderlich sein. Nach dem Beschluss Nr. 1/2006 des Ausschusses für Zusammenarbeit im Zollwesen „Europäische Gemeinschaft-Türkei“ können dann Lieferantenerklärungen beziehungsweise Langzeit-Lieferantenerklärungen genutzt werden.
Für das Carnet ATA gilt ebenfalls, dass die vorhandenen Formulare weiterverwendet werden können und in den nicht-vorgedruckten Feldern „Türkiye“ eingesetzt wird.
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