Freihandelsabkommen zwischen Singapur und der EU ist in Kraft
Präferenzmanagement

Freihandelsabkommen zwischen Singapur und der EU ist in Kraft

Mit dem Abkommen sollen innerhalb der kommenden Jahre fast alle Zölle zwischen den beiden Staaten abgebaut werden.

Der Handelsteil des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Singapur wurde am 14. November 2019 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Seitdem kann das Abkommen auf Lieferantenerklärungen genannt werden. Der Handelsteil trat wenig später am 21. November 2019 in Kraft. 

Das Abkommen betrifft den Handel mit Waren und Dienstleistungen und soll über den Abbau von Zöllen hinaus den gegenseitigen Marktzugang erleichtern – unter anderem durch den Abbau von Handelshemmnissen, verbesserten Schutz geistigen Eigentums und Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen. Vom Handelsteil getrennt ist ein Investitionsschutzabkommen, das die EU-Mitgliedstaaten noch ratifizieren müssen.

Freihandelsabkommen EU - Singapur: Machbare Anforderungen

Verglichen mit CETA und JEFTA halten sich die Ursprungsbestimmungen beim Freihandelsabkommen zwischen EU und Singapur im traditionellen Rahmen. Zusätzlich ist, nach Erfüllung organisatorischer Voraussetzungen, eine diagonale Kumulierung mit anderen ASEAN-Staaten vorgesehen, die entweder ebenfalls ein Freihandelsabkommen mit der EU geschlossen haben oder unter das allgemeine Präferenzsystem (APS) fallen.

An die Stelle des sonst geforderten Direktbeförderungsnachweises tritt die Nichtveränderung der Ware auf dem Weg vom Exporteur zum Importeur (Non Alteration Rule). Ausdrücklich wird in Artikel 13 des Ursprungsprotokolls die Möglichkeit genannt, Sendungen in einem Durchfuhrland aufzuteilen. Konkrete Nachweise der Nichtveränderung der Ware müssen der Zollverwaltung erst auf deren Nachfrage vorgelegt werden. 

Traditionelle Listenregeln im Freihandelsabkommen EU - Singapur

Präferenznachweis des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Singapur ist die Ursprungserklärung. Bei Sendungen mit einem Wert der präferenzberechtigten Waren von über 6.000 Euro ist die Bewilligung zum Ermächtigten Ausführer erforderlich. Ein förmlicher Präferenznachweis wie EUR.1 ist nicht vorgesehen.

Die Listenregeln des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Singapur folgen dem traditionellen Duktus, sind jedoch nicht inhaltsgleich mit denen anderer Abkommen und haben nur drei Spalten. Etwaige sonst in Spalte 4 angegebene alternative Listenregeln sind im Abkommen mit Singapur mit „oder“ in Spalte 3 aufgenommen. Die Datenbank des Zolls „Warenursprung und Präferenzen online“ wird zeitnah angepasst.

AEB vor Ort in Singapur

Singapur ist nach einer Pressemitteilung der EU-Kommission der größte Handelspartner der EU in Südostasien und wichtigster Investitionsstandort in Asien. Singapur ist das erste Mitglied des Verbands Südostasiatischer Nationen (ASEAN), mit dem ein Freihandelsabkommen der EU in Kraft tritt. AEB ist in Singapur seit mehreren Jahren mit einer eigenen Tochtergesellschaft vertreten und hat in der Region zahlreiche Kunden.

Präferenzen einfacher managen

AEB unterstützt Sie rund um das Präferenzmanagement. Mit Origin & Preferences von AEB lässt sich die Ursprungskalkulation vornehmen, denn die Software kennt die Bestimmungen für Präferenzabkommen der EU sowie der Schweiz. Ein detailliertes Protokoll sorgt dafür, dass Sie gegenüber dem Zoll und Ihren Kunden immer auskunftsfähig sind.

Lieferantenerklärungen smart Verwalten

Eine gute Nachricht in Sachen (Langzeit-)Lieferantenerklärungen (LLE): Viele der oft aufwendigen Prozesse lassen sich mit Hilfe von Software deutlich komfortabler, effizienter und schneller bewältigen. Die Portal-Lösung Supplier Declaration Exchange von AEB reduziert den Aufwand beim Einholen und Verwalten der Lieferantenerklärungen oder Langzeit-Lieferantenerklärungen erheblich.