
NCTS - ein Bekenntnis zum europäischen Kontinent?
Neu ist das seit 2002 in Europa eingeführte New Computerised Transit System (NCTS) nur für Länder, die jetzt beitreten. Zum 1. Oktober ist die Ukraine dabei. Eine Einschätzung.
Neu ist das seit 2002 in Europa eingeführte New Computerised Transit System (NCTS) nur für Länder, die jetzt beitreten. Zum 1. Oktober ist die Ukraine dabei. Eine Einschätzung.
Für den Beitritt zum gemeinsamen Versandverfahren ist die Mitgliedschaft in der Europäischen Union nicht ausschlaggebend. Für einen vereinfachten Handel auf dem europäischen Kontinent hingegen ist NCTS elementar.
Zu den Hauptzielen von NCTS führt das Bundesministerium der Finanzen in Österreich auf:
Die Praxis zeigt: Wartezeiten an der Grenze werden vermieden – eine Effizienz, die sich auszahlt.
Damit das Versandverfahren reibungslos gelingen kann, wird es in Deutschland im Fachverfahren ATLAS seit 2005 umgesetzt. Dabei werden folgende Unterschiede zwischen Unionsversandverfahren und gemeinsamem Versandverfahren gemacht:
In der AEB-Community rund um Außenhandel tauschen sich mehr als 5.000 Mitglieder aus. Egal, welche Fragen Sie haben, hier finden Sie Antworten aus der Praxis.
NCTS wird im Zollgebiet der Union angewendet. Dazu gehören neben der EU-Mitgliedstatten auch Monaco und Nordirland. Am Unionsversandverfahren nehmen zudem San Marino und Andorra teil.
Für das gemeinsame Versandverfahren wird der Teilnehmerkreis erweitert um die vier EFTA-Länder Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island sowie die Türkei (seit 1. Dezember 2016), Nordmazedonien (seit 1. Juli 2015), Serbien (seit 1. Februar 2016), Großbritannien (seit 1. Januar 2021) und nun auch die Ukraine (seit 1. Oktober 2022).
Über 3.000 Zollstellen sind auf diese Weise miteinander vernetzt - sie sind auf der aktuelle Liste aller Zollstellen einsehbar.
Zu den aktuellen Entwicklungen: In der ATLAS-Info 0358/22 wird der Beitritt der Ukraine zum gemeinsamen Versandverfahren gemeldet. ATLAS-Info 0364/22 präzisiert, dass ab 1. Oktober bei Ausfuhrvorgängen mit Bestimmungsland Ukraine die "Art der Anmeldung (Ausfuhr)" den Wert "EU" enthalten muss. Bei Einfuhrvorgänge mit dem Versendungsland Ukraine muss im Feld "Zollrechtlicher Status" der Wert „EU“ angegeben werden. Die ATLAS-Teilnehmerinformationen finden sie zusammengefasst und kommentiert im AEB HelpCenter.
Zudem ändert sich zum 1. Oktober 2022 bei Einfuhren aus dem Vereinigten Königreichs GB (ohne Nordirland) die Angabe des zollrechtlichen Status – hier muss nun ebenfalls “EU” gemeldet werden. Bei den Ausfuhren ist die Art der Anmeldung bereits seit 2021 „EU“.
Durch die Beschleunigung der Zollabwicklung hat auch der Handel innerhalb der Länder, die dem Übereinkommen beigetreten sind, Fahrt aufgenommen. Die digitale Datenübermittlung, die in Deutschland seit 2005 über ATLAS abgewickelt wird, ist dabei ein entscheidender Erfolgsfaktor. Dass es daher laufend zu Weiterentwicklungen kommen muss, ist selbstverständlich.
Die Vertragsparteien stellen gerade von NCTS Version 4 auf Version 5 um. Hierzu fasst das Bundesministerium für Finanzen in Österreich zusammen: „Ziele von NCTS 5 sind die Anpassung der Prozesse an die Bestimmungen des UZK, die Einführung des EU-Zolldatenmodells (EUCDM) und eine Schnittstelle zum AES (Automated Export System) bei Überführung einer Ausfuhrsendung in das Versandverfahren herzustellen“. Die Umstellung auf NCTS 5 soll in allen Vertragsparteien bis 1. Dezember 2023 erfolgen.
Bei der anstehenden Umstellung auf ATLAS Release 9.1 wird NCTS 5 ermöglicht. Dabei ist der Releasewechsel von NCTS und den übrigen Einfuhrverfahren terminlich getrennt. Über die Release-Wechsel hält AEB ihre Kunden im HelpCenter auf dem Laufenden.