
Der LLE-Dreisprung zur Präferenz
Um Zollvorteile aus Freihandelsabkommen zu nutzen, müssen Ursprungseigenschaften der Waren nachgewiesen werden. Tipps für Lieferantenerklärungen (nicht nur) für diesen Jahreswechsel.
Um Zollvorteile aus Freihandelsabkommen zu nutzen, müssen Ursprungseigenschaften der Waren nachgewiesen werden. Tipps für Lieferantenerklärungen (nicht nur) für diesen Jahreswechsel.
Hop: Sind die benötigten Abkommen im LLE-Text?
Step: Liegen für die ausschlaggebenden Materialien Ursprungsnachweise vor?
Jump: Ist das Präferenzmanagement up-to-date, steht ein Präferenz nichts mehr im Weg
AEB-Tipp: Mit IT-Unterstützung Langzeit-Lieferantenerklärungen smart verwalten
In drei Schritten überblicken Sie schnell, ob Sie Ihre Lieferantenerklärungen im Griff haben. Obwohl die Laufzeiten von Langzeit-Lieferantenerklärungen (LLE) nicht an das Kalenderjahr gebunden sind, ist die Anforderung und Ausstellung zum Jahreswechsel für viele Unternehmen nach wie vor eine Routine. Also machen Sie mit uns den allgemeinen Check in drei Schritten und blicken Sie dabei auch auf konkrete Beispiele.
Das Handelsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich wird seit 1. Januar 2021 angewendet. Das Vereinigte Königreich kann seitdem auf Lieferantenerklärungen als präferenzberechtigtes Drittland angegeben werden. Auch die Bezeichnung Großbritannien oder der ISO-Ländercode GB ist als Angabe zulässig. Wegen der Kurzfristigkeit des Abkommens konnten und können Erklärungen zum Ursprung auch ausgestellt werden, wenn noch keine Lieferantenerklärung mit dem Vereinigten Königreich als Präferenzland vorliegt. Doch diese Kulanz endet mit dem Jahr 2021. Bis Jahresende müssen die Lieferantenerklärungen vorliegen (siehe Durchführungsverordnung der EU 2020/2254).
Der Klimawandel zeigt Auswirkungen auf die statistische Erfassung des Warenverkehrs. Die EU hat daher eine neue statistische Maßeinheit eingeführt, um den Handel mit fluorierten Treibhausgasen besser zu überwachen. Ab 2022 muss daher “t. CO2” (Tonne CO2-Äquivalent) bei bestimmten Warennummern der Positionen 2903, 3827, 630790 oder 8415 und 8418 gemeldet werden. Gesammelt finden Sie betroffene Warennummern im Anhang 10 der Durchführungsverordnung.
Werden einfache Tätigkeiten in Behindertenwerkstätten ausgelagert, kann auf eine Lieferantenerklärung verzichtet werden. Der Nachweis ist dann anhand von Lieferscheinen zwischen den beauftragenden Unternehmen und Behindertenwerkstätten zu dokumentieren. Ermächtigte Ausführer nehmen dies in ihrer Arbeits- und Organisationsanweisung auf. Die IHK informiert dazu unter Lieferantenerklärungen und Lohnbearbeitung.
Langzeit-Lieferantenerklärungen können auch nachträglich (also rückwirkend) ausgestellt werden. Der Gültigkeitszeitraum kann bis zu ein Jahr vor dem Ausstellungsdatum beginnen. Bei Einzellieferantenerklärungen bestehen dagegen keine zeitlichen Einschränkungen.