Der LLE-Dreisprung zur Präferenz
Präferenzmanagement

Der LLE-Dreisprung zur Präferenz

Um Zollvorteile aus Freihandelsabkommen zu nutzen, müssen Ursprungseigenschaften der Waren nachgewiesen werden. Tipps für Lieferantenerklärungen (nicht nur) für diesen Jahreswechsel.

In drei Schritten überblicken Sie schnell, ob Sie Ihre Lieferantenerklärungen im Griff haben. Obwohl die Laufzeiten von Langzeit-Lieferantenerklärungen (LLE) nicht an das Kalenderjahr gebunden sind, ist die Anforderung und Ausstellung zum Jahreswechsel für viele Unternehmen nach wie vor eine Routine. Also machen Sie mit uns den allgemeinen Check in drei Schritten und blicken Sie dabei auch auf konkrete Beispiele.

Hop: Sind die benötigten Abkommen im LLE-Text?

Sind alle Abkommen, die Sie benötigen, in den Langzeit-Lieferantenerklärungen genannt? Prüfen Sie dabei sowohl die LLE, die Sie erhalten, als auch die, die Sie ausstellen. Wollen Sie im nächsten Jahr Präferenznachweise für neu hinzugekommene Länder ausstellen? Dann sollten Sie sich mit den Bestimmungen der betreffenden Abkommen vertraut machen und ggf. den Wortlaut der Ursprungserklärungen in Ihrem IT-System hinterlegen.

Konkret: Das Vereinigte Königreich

Das Handelsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich wird seit 1. Januar 2021 angewendet. Das Vereinigte Königreich kann seitdem auf Lieferantenerklärungen als präferenzberechtigtes Drittland angegeben werden. Auch die Bezeichnung Großbritannien oder der ISO-Ländercode GB ist als Angabe zulässig. Wegen der Kurzfristigkeit des Abkommens konnten und können Erklärungen zum Ursprung auch ausgestellt werden, wenn noch keine Lieferantenerklärung mit dem Vereinigten Königreich als Präferenzland vorliegt. Doch diese Kulanz endet mit dem Jahr 2021. Bis Jahresende müssen die Lieferantenerklärungen vorliegen (siehe Durchführungsverordnung der EU 2020/2254).

Step: Liegen für die ausschlaggebenden Materialien Ursprungsnachweise vor?

Der Klimawandel zeigt Auswirkungen auf die statistische Erfassung des Warenverkehrs. Die EU hat daher eine neue statistische Maßeinheit eingeführt, um den Handel mit fluorierten Treibhausgasen besser zu überwachen. Ab 2022 muss daher “t. CO2” (Tonne CO2-Äquivalent) bei bestimmten Warennummern der Positionen 2903, 3827, 630790 oder 8415 und 8418 gemeldet werden. Gesammelt finden Sie betroffene Warennummern im Anhang 10 der Durchführungsverordnung.

Konkret: Pragmatische Ausnahmen bei Lohnveredelung

Werden einfache Tätigkeiten in Behindertenwerkstätten ausgelagert, kann auf eine Lieferantenerklärung verzichtet werden. Der Nachweis ist dann anhand von Lieferscheinen zwischen den beauftragenden Unternehmen und Behindertenwerkstätten zu dokumentieren. Ermächtigte Ausführer nehmen dies in ihrer Arbeits- und Organisationsanweisung auf. Die IHK informiert dazu unter Lieferantenerklärungen und Lohnbearbeitung.

Jump: Ist das Ursprungsmanagement up-to date, steht einer Präferenz nichts mehr im Weg

In einer Langzeit-Lieferantenerklärung müssen folgende Datumsangaben enthalten sein: Ausfertigungsdatum, Gültigkeitsbeginn und Gültigkeitsende. Seit Einführung des UZK ist eine Langzeit-Lieferantenerklärung bis zu zwei Jahre gültig. In der Praxis orientieren sich viele Unternehmen jedoch am Kalenderjahr. Wissen Sie, wann die Lieferantenerklärungen, die Sie erhalten oder ausgestellt haben, ablaufen? Haben Sie rechtzeitig neue angefordert oder verschickt? Ein einheitlicher Gültigkeitsbeginn verdichtet die Aufmerksamkeit zu einen von Ihnen wählbaren Zeitpunkt. Und nur mit gültigen Ursprungsdokumenten erhalten Sie auch die gewünschte Präferenz.


Konkret: Rückwirkende Ausstellung

Langzeit-Lieferantenerklärungen können auch nachträglich (also rückwirkend) ausgestellt werden. Der Gültigkeitszeitraum kann bis zu ein Jahr vor dem Ausstellungsdatum beginnen. Bei Einzellieferantenerklärungen bestehen dagegen keine zeitlichen Einschränkungen.

AEB Tipp: Mit IT-Unterstützung Langzeit-Lieferantenerklärungen smart verwalten

Viele der oft aufwändigen Prozesse lassen sich mit Hilfe von Software deutlich komfortabler, effizienter und schneller bewältigen. Die Portal-Lösung Supplier Declaration Exchange von AEB reduziert den Aufwand beim Einholen und Verwalten der Lieferantenerklärungen oder Langzeit-Lieferantenerklärungen erheblich. Wichtig ist hierbei eine Anbindung an Ihre Vorsysteme. Aus diesen werden die Lieferungen, für die Nachweise angefordert und an das Lieferantenportal übertragen. Ihr Lieferant wird im nächsten Schritt per Mail ebenfalls auf das Portal geleitet, wo er alle relevanten Daten für die jeweilige Lieferantenerklärung einfach und assistentengestützt eingibt. Damit vermeiden Sie Abstimmungsaufwände und beschleunigen den gesamten LLE-Prozess.