
Neue Regeln für Kleinsendungen ins Vereinigte Königreich
Lieferanten benötigen unter Umständen eine Mehrwertsteuer-Registrierung im Vereinigten Königreich, auch wenn sie nicht dort ansässig ist. Das sind die Details.
Lieferanten benötigen unter Umständen eine Mehrwertsteuer-Registrierung im Vereinigten Königreich, auch wenn sie nicht dort ansässig ist. Das sind die Details.
Die Brexit-Übergangsfrist endet und neue Regeln für Kleinsendungen treten in Kraft. Zu den Low Value Consignments zählen Sendungen bis zu einem Wert von GBP 135. Die Folge für Lieferanten und Online-Marktplätze: Sie müssen sich nun unter Umständen im Vereinigten Königreich für die Mehrwertsteuer registrieren lassen und inklusive Mehrwertsteuer liefern – auch wenn sie dort nicht ansässig sind.
Die bisherige Freigrenze von GBP 15 für die mehrwertsteuerfreie Einfuhr entfällt. Ausgenommen bleiben Geschenksendungen von Privat an Privat. Für verbrauchssteuerpflichtige Sendungen und für Sendungen über GBP 135 ändert sich nichts. Für Nordirland gelten im Warenverkehr mit der EU eigene Regeln.
Es ist keine mehrwertsteuerfreie Lieferung möglich. Folgende Regeln gelten:
Eine mehrwertsteuerfreie Lieferung ist möglich unter folgenden Voraussetzungen:
Wie beim E-Commerce-Paket der EU gilt auch für Online-Marktplätze in vielen Fällen: Sie müssen sich für die Mehrwertsteuer registrieren. Für Waren, die Sie an Verbraucher im Vereinigten Königreich verkaufen, ist Mehrwertsteuer abzuführen.
Die britische Finanz- und Zollbehörde HMRC erläutert die Neuerungen unter Changes to VAT treatment of overseas goods sold to customers from 1 January 2021.
Darin wird auch der Fall behandelt, dass sich die Waren beim Verkauf bereits im Vereinigten Königreich befinden.