Zum 1. Januar 2020 treten die neuen Incoterms in
Kraft. Die Internationale Handelskammer (ICC) hat bereits eine gesonderte
Website dazu eingerichtet. Informationen zu den Änderungen und zum Inhalt
werden allerdings streng unter Verschluss gehalten.
Frühestens ab Herbst 2019 finden offizielle
Schulungen zu den neuen Vertragsklauseln statt, und weitere Informationen
werden zu den Inhalten durch das ICC veröffentlicht. Incoterms regeln im
internationalen Handel weit mehr als den Übergabeort von Waren. Sie sind maßgeblich
für den Gefahrübergang, Kostenaufteilung sowie Transport- und
Versicherungsverträge.
Drei Klauseln auf der Kippe
Da es außerhalb der ICC keine offiziellen
Quellen gibt, achten Experten derzeit in Fachforen auf einzelne Hinweise, die allerdings noch nicht bestätigt wurden. Die Höhere
Fachschule für Außenwirtschaft in der Schweiz hatte beispielsweise bereits im
Februar auf den Wegfall der Incoterm-Klauseln EXW, DDP und FAS hingewiesen.
Insbesondere der Incoterm ex works (EXW, ab
Werk) sorgt für europäische Unternehmen im grenzüberschreitenden Handelsverkehr
für Hürden. Der UZK der Europäischen Union erlaubt keine Ausfuhr und Anmeldung von
Waren durch juristische Personen, die ihren Sitz außerhalb der EU haben. Bei
DDP (Delivered Duty Paid) wird der Verkäufer zollrechtlich zum Importeur im
Drittland. FAS steht für Free Alongside Ship.
Incoterms sind eine Empfehlung, keine Vorschrift
Generell gilt: Die Incoterms sind keine Verpflichtung,
sondern werden durch die ICC als Empfehlung herausgegeben. Auch nach dem 1.
Januar 2020 können bei entsprechender Vereinbarung durch die Vertragsparteien die
Incoterms 2010 weiterverwendet werden.