Incoterms 2020: Keine Leaks aus offiziellen Stellen
Außenhandel

Incoterms 2020: Keine Leaks aus offiziellen Stellen

Außenhandelsunternehmen warten gespannt auf mögliche Änderungen der Incoterms. Doch die zuständige Internationale Handelskammer (ICC) hält die für den 1. Januar 2020 angekündigte Überarbeitung noch streng unter Verschluss.

Zum 1. Januar 2020 treten die neuen Incoterms in Kraft. Die Internationale Handelskammer (ICC) hat bereits eine gesonderte Website dazu eingerichtet. Informationen zu den Änderungen und zum Inhalt werden allerdings streng unter Verschluss gehalten.

Frühestens ab Herbst 2019 finden offizielle Schulungen zu den neuen Vertragsklauseln statt, und weitere Informationen werden zu den Inhalten durch das ICC veröffentlicht. Incoterms regeln im internationalen Handel weit mehr als den Übergabeort von Waren. Sie sind maßgeblich für den Gefahrübergang, Kostenaufteilung sowie Transport- und Versicherungsverträge.

Drei Klauseln auf der Kippe

Da es außerhalb der ICC keine offiziellen Quellen gibt, achten Experten derzeit in Fachforen auf einzelne Hinweise, die allerdings noch nicht bestätigt wurden. Die Höhere Fachschule für Außenwirtschaft in der Schweiz hatte beispielsweise bereits im Februar auf den Wegfall der Incoterm-Klauseln EXW, DDP und FAS hingewiesen.

Insbesondere der Incoterm ex works (EXW, ab Werk) sorgt für europäische Unternehmen im grenzüberschreitenden Handelsverkehr für Hürden. Der UZK der Europäischen Union erlaubt keine Ausfuhr und Anmeldung von Waren durch juristische Personen, die ihren Sitz außerhalb der EU haben. Bei DDP (Delivered Duty Paid) wird der Verkäufer zollrechtlich zum Importeur im Drittland. FAS steht für Free Alongside Ship.

Incoterms sind eine Empfehlung, keine Vorschrift

Generell gilt: Die Incoterms sind keine Verpflichtung, sondern werden durch die ICC als Empfehlung herausgegeben. Auch nach dem 1. Januar 2020 können bei entsprechender Vereinbarung durch die Vertragsparteien die Incoterms 2010 weiterverwendet werden.