
Zoll überarbeitet EZT-Online: Was sich jetzt ändert
Kein Warenverkehr ohne Zolltarifnummer: AEB gibt Praxistipps und erklärt, was sich jetzt ändert und welche Auskunftsmöglichkeiten zur Verfügung stehen.
Kein Warenverkehr ohne Zolltarifnummer: AEB gibt Praxistipps und erklärt, was sich jetzt ändert und welche Auskunftsmöglichkeiten zur Verfügung stehen.
Obwohl jedes Unternehmen sie benötigt, ist die Ermittlung der richtigen Warennummern keine einfache und einmalige Angelegenheit. Sind Güter gelistet, müssen sie zudem klassifiziert werden. Wir haben die Änderungen ab März zusammengefasst.
Ständiger Wandel ist ein Charakteristikum unserer Welt. Auch Warennummern für die Außenwirtschaft werden regelmäßig angepasst. So wird der Code der Kombinierten Nomenklatur (KN) jährlich neu herausgegeben und Änderungen des Harmonisierten Systems (HS) stehen alle fünf Jahre an. Im EZT-Online, aber auch mit anderen Hilfsmitteln, kann dieser nachgeschlagen werden. Eine Übersicht.
Das HS der Weltzollorganisation bildet die ersten sechs Stellen einer Warennummer/Zolltarifnummer. Diese werden weltweit von fast allen Staaten angewendet. Die folgenden beiden Ziffern (KN) beinhalten EU-spezifische Unterteilungen, die neunte und zehnte Stelle verschlüsselt gemeinschaftliche Maßnahmen (TARIC) und die letzte Stelle kann für nationale Zwecke verwendet werden - beispielsweise bei abweichenden Mehrwertsteuersätzen oder nationalen Verboten.
In einer Einfuhranmeldung verwenden Sie immer die 11-stellige Warennummer.
In Ihrer Ausfuhranmeldung brauchen Sie lediglich die 8-stellige Warennummer.
Um die richtigen EU-Maßnahmen zu Waren- oder Zolltarifnummer zu ermitteln, nutzen viele Unternehmen den EZT-Online der deutschen Zollverwaltung. Er enthält die Daten des TARIC (Tarif Intégré des Communautés Européennes , Integrierter Tarif der Europäischen Gemeinschaft), ergänzt durch nationale Daten wie Einfuhrumsatz- und Verbrauchsteuer. Relevante Maßnahmen und Hinweise zum Drittlandzollsatz oder Genehmigungspflichten werden Ihnen ebenfalls angezeigt.
In der Überarbeitung des EZT-Online, die seit Anfang März wirksam ist , wird unter den Suchkriterien die Eingabe zum geografischen Gebiet differenziert. Anstelle des einzelnen Feldes „Geografisches Gebiet“ werden die genaueren Angaben zum „Ursprungsland“, „Präferenzursprungsland“ und „Versendungsland“ angefordert. Die Schaltfläche „Auswahl geogr. Gebiet“ führt weiterhin zu der Möglichkeit, Länder und Gebiete aus einer Liste auszuwählen.
Der bisherigen Systematik des EZT-Online folgend, wird das Suchergebnis genauer, desto mehr Suchparameter eingegeben werden. Wird z.B. das Präferenzursprungsland nicht mit angegeben, werden alle Präferenzmaßnahmen mit angezeigt, welche für die Ware zum maßgebenden Zeitpunkt in Frage kommen. Ist eine präferenzbegründende Unterlage nicht vorhanden, kann hier zur Eingrenzung des Ergebnisses das Ursprungsland eingetragen werden. Es ist dann allerdings nicht mehr zu erkennen, welche präferenziellen Maßnahmen für die betreffende Ware möglich wären.
Die Websites der EU oder die Datenbank des Statistischen Bundesamtes bieten weitere Hilfen und Nachschlagemöglichkeiten beim Einreihen an:
Einreihen mit Reguvis und DESTATIS
In der Datenbank zur Ermittlung von Warennummern erhalten Sie neben der Einreihung auch Hinweise zu Allgemeinen Vorschriften, den besonderen Maßeinheiten und zum Länderverzeichnis.
Alle Entscheidungen zu verbindlichen Zolltarifauskünften werden in einer EU-Datenbank (European Binding Tariff Information - EBTI) gesammelt. In dieser können Sie nachschlagen, wie sich Zollbehörden bei der Einreihung von Gütern oder Warengruppen entschieden haben.
Nicht nur verbindliche Zolltarifauskünfte, Kombinierte Nomenklatur (KN) und Erläuterungen sowie TARIC-Informationen, sondern auch Urteile des Europäischen Gerichtshofes finden Sie bei der CLASS-Abfrage der Europäischen Kommission (TAXUD).
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