
So lassen sich eUZ, Handelsrechnung & Co im Außenhandel digitalisieren
Wie kann Digitalisierung im Außenhandel aussehen? Wir geben Tipps, wie beispielsweise das eUZ effizient umgesetzt werden kann – und was Vorreiter Österreich macht.
Wie kann Digitalisierung im Außenhandel aussehen? Wir geben Tipps, wie beispielsweise das eUZ effizient umgesetzt werden kann – und was Vorreiter Österreich macht.
„Stellen Sie auf elektronische Ursprungszeugnisse und Bescheinigungen um!“ Diesen Appell findet man unter anderem auf der Website der IHK Stuttgart, die wegen der Corona-Pandemie dringend digitale Versionen von Außenhandelsdokumenten empfiehlt.
Vor allem für das elektronische Ursprungszeugnis bieten die IHKen hier bereits einen gut funktionierenden Service: Über das Webportal der deutschen IHK können Unternehmen Ursprungszeugnisse oder auch die Bescheinigung von Handelsrechnungen online beantragen (mehr Informationen zu den Funktionalitäten, eine Übersicht der FAQ und die technischen Anforderungen der neuen Webanwendung finden Sie auf den Seiten der IHK zum eUZ).
Für die Ausstellung eines elektronischen Ursprungszeugnisses (eUZ) bietet AEB jetzt eine neue Funktion in der Software Export Filing: ATLAS, um den gesamten Prozess noch deutlich einfacher und schneller zu gestalten.
Anwender können dazu in der Software direkt die Angaben aus der Ausfuhranmeldung nutzen. Die Informationen zur Herstellung der Ware werden sowohl aus den Stammdaten als auch aus der Ausfuhranmeldung in das elektronische Ursprungszeugnis übergeben. Dieses speichern Sie im XML-Format und laden die Datei anschließend in der IHK-Webanwendung hoch. Per Knopfdruck wird der Antrag dann der zuständigen IHK übermittelt.
Elektronische Ursprungszeugnisse noch leichter beantragen: Dabei hilft die Software Export Filing: ATLAS von AEB. Alle Kunden können einfach einen Zusatzservice dazu buchen. Fordern Sie direkt Ihr unverbindliches Angebot an.
Voraussetzung dafür ist es natürlich, dass Unternehmen mit ihrer zuständigen IHK klären, ob diese bereits Anträge zum neuen elektronischen Ursprungszeugnis (eUZ) annimmt und welchen Grad der Automatisierung diese in Sachen eUZ für das eigene Unternehmen bewilligt.
Sind mit der jeweiligen IHK die genannten Fragen zum eUZ geklärt, können AEB-Kunden die Funktion zum elektronischen Ursprungszeugnis einfach bei AEB per Mail anfragen: Senden Sie eine E-Mail an spprtbcm und lassen sich ein unverbindliches Angebot erstellen.
Weil es während der Corona-Pandemie nur eingeschränkt möglich ist, Dokumente auszudrucken und zu übergeben, geht der österreichische Zoll in Sachen Digitalisierung auch neue Wege. So kann in der Alpenrepublik ab sofort die MRN eines Ausfuhr- oder Versandvorgangs zwecks Gestellung der Waren bei der zuständigen Zollstelle in geeigneter Form auch mittels anderer Medien bekanntgegeben werden. Dazu zählen unter anderem Nachrichten per SMS, E-Mail oder auch WhatsApp.
Auch der deutsche Zoll reagiert auf die Kontaktbeschränkungen und das empfohlene Abstandhalten während der Covid-19-Krise. Am 20. März 2020 setzte die Generalzolldirektion besondere Regelungen für den Dienstbetrieb der Zollverwaltung in Kraft. Dabei geht es insbesondere um den gesundheitlichen Schutz der Zollbeamten. Unter anderem werden Außeneinsätze wie Außenprüfungen oder Zollabfertigungen auf die notwendigen Kernbereiche reduziert.
Derzeit ist in der Diskussion, ob für Verfahren im Bereich Zoll und Verbrauchsteuern, in denen ein ausgedrucktes Dokument die Ware begleiten muss, der Absender das Dokument einscannen und dem Empfänger als PDF-Dokument übermitteln kann. Für das elektronische Verwaltungsdokument im Bereich Verbrauchsteuern wird dies bereits angewendet.
Auch andere Länder machen sich (nicht nur) angesichts der Corona-Pandemie Gedanken, welche Erleichterungen für Handelspartner möglich sind.
Ägypten hat beispielsweise mit dem Schreiben Nr. 1481 vom 18. März 2020 des ägyptischen Ministeriums für Handel und Industrie seine Praxis bei der Anerkennung von Dokumenten angepasst. Bei Einfuhren werden nun auch Ursprungszeugnisse und Rechnungen akzeptiert, die keinen Stempel einer IHK oder eine Legalisierung durch die ägyptische Botschaft aufweisen. Hier reicht eine Versicherung der Importeure zur Echtheit der Dokumente aus.
Die Türkei verzichtet für die nächsten sechs Monate bei Lebensmittelimporten auf ein Gesundheitszeugnis im Original, sondern akzeptiert dieses auch in elektronischer Form.