EU vereinfacht Ausstellung von Langzeit-Lieferantenerklärungen
Unionszollkodex

EU vereinfacht Ausstellung von Langzeit-Lieferantenerklärungen

Die Vorschriften zu den Langzeit-Lieferantenerklärungen (LLE) hatten für Mehraufwand und Verärgerung gesorgt. Nun setzt die EU eine flexiblere Regelung um.

Die EU-Kommission hat auf einen wesentlichen Kritikpunkt aus der Wirtschaft am Unionszollkodex (UZK) reagiert und mit Wirkung vom 8. Juni die Regelungen zur Ausstellung von Langzeit-Lieferantenerklärungen (LLE) geändert. Die LLE durften seit UZK-Einführung am 1. Mai 2016 abhängig vom Ausstellungsdatum lediglich in eine zeitliche Richtung (Zukunft oder Vergangenheit) ausgestellt werden – also nur für zurückliegende Lieferungen oder nur für künftige Lieferungen. Das führte in den Unternehmen zu einem administrativen Mehraufwand, da in vielen Fällen zwei statt einer LLE ausgestellt werden mussten.


Verbindliche Angaben festgelegt

Damit ist es jetzt vorbei. Durch die DVO (EU) 2017/989 mit Wirkung vom 8. Juni wurde diese (unnötige) Trennung nun aufgehoben. UZK-IA Art. 62 Abs. 2 fordert ab sofort folgende Angaben für den Gültigkeitszeitraum auf der LLE:

  • Datum der Ausfertigung der Erklärung (Ausfertigungsdatum);
  • Datum des Beginns der Geltungsdauer (Anfangsdatum), das nicht mehr als zwölf Monate vor und nicht mehr als sechs Monate nach dem Ausfertigungsdatum liegen darf;
  • Datum des Ablaufs der Geltungsdauer (Ablaufdatum), das nicht mehr als 24 Monate nach dem Anfangsdatum liegen darf.

AEB-Kunden können Vorteile sofort nutzen

Damit ist es nun möglich, beispielsweise am 17. Oktober 2017 eine LLE für den Gültigkeitszeitraum vom 1. Januar 2018 bis 31.12.2019 auszustellen – oder eben auch am 16. März 2018 eine LLE mit Gültigkeitszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2018. Es ist also nicht mehr notwendig die Erklärung für diesen Zeitraum in zwei LLE zu splitten.

Wer die AEB-Software ASSIST4 WuP nutzt, kann sich diese Vereinfachung ab sofort zunutze machen. Diese geänderte Logik in der Ausstellung und zeitlichen Validierung sowie alle Formularänderungen stehen den Kunden seit dem Tag des Inkrafttretens der neuen Regelung zur Verfügung.