
E-Commerce: Einfuhrumsatzsteuer ab 2021 für Kleinsendungen
Um den europäischen E-Commerce-Händlern gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen, wird ab 2021 die Einfuhrumsatzsteuer auch auf Kleinsendungen erhoben.
Um den europäischen E-Commerce-Händlern gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen, wird ab 2021 die Einfuhrumsatzsteuer auch auf Kleinsendungen erhoben.
Der E-Commerce in Deutschland und der EU boomt – seit einigen Jahren nicht zuletzt für chinesische Versandhändler. Sie können nicht nur dank den Regelungen des Weltpostvereins Waren als Briefsendungen konkurrenzlos günstig nach Deutschland schicken, sondern profitieren bei Sendungen mit einem Warenwert von unter 22 EUR von einer Befreiung von Zöllen und der Einfuhrumsatzsteuer.
Nach massiven Beschwerden von europäischen Handelsunternehmen wird sich dies bald ändern. Ab dem 1. Januar 2021 fällt die bislang bestehende Mehrwertsteuerbefreiung für Waren bis zu einem Wert von 22 EUR weg. Alle Einfuhren in die Europäische Union (EU) müssen dann mittels einer elektronischen Zollanmeldung angemeldet werden, um die Mehrwertsteuer erheben zu können.
Die EU Kommission will damit insbesondere Wettbewerbsverzerrungen ausgleichen und im Drittland ansässige Versandhändler mit EU-ansässigen Händlern gleichstellen. Darüber hinaus soll der im Kleinstsendungsbereich massenhaft stattfindende Betrug durch Unterdeklaration weitestgehend abgestellt werden. Details ergeben sich aus der Delegierten Verordnung (EU) 2019/1143 der Kommission vom 14. März 2019, die am 25. Juli 2019 in Kraft getreten ist.
Um die große Anzahl von Sendungen mit geringem Wert überhaupt abfertigen zu können und mangels Zollpflicht, soll offenbar in den meisten Fällen auf eine Standardzollanmeldung verzichtet werden. Stattdessen strebt die EU eine Zollanmeldung mit extrem reduzierten Datensatz für Sendungen unter einem Warenwert von 150 EUR an.
Wie die Einfuhrumsatzsteuer auf Kleinsendungen genau erhoben werden soll und weitere wichtige Details sind noch unklar. Sie werden voraussichtlich erst im Jahr 2020 geklärt.
Die AEB Zollsoftware kommuniziert direkt mit den lokal zuständigen Zollbehörden in Deutschland, der Schweiz, in den Niederlanden, in Großbritannien und Belgien.
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