EU gibt Empfehlungen für den Aufbau eines ICP bei Dual-Use-Gütern
Exportkontrolle

EU gibt Empfehlungen für den Aufbau eines ICP bei Dual-Use-Gütern

Die EU-Kommission hat eine Empfehlung zu internen Compliance-Programmen (ICP) für den Handel mit Dual-Use-Gütern nach Maßgabe der EG-Dual-Use-VO veröffentlicht.

Die EU Kommission hat am 30. Juli 2019 eine Empfehlung zu internen Compliance-Programmen (ICP) für die Kontrolle des Handels mit Dual-Use-Gütern nach Maßgabe der EG-Dual-Use-VO 428/2009 veröffentlicht. Die EU Kommission möchte mit den veröffentlichten Leitlinien einerseits den Ausführern einen Orientierungsrahmen zur Risikominimierung für den Handel mit Dual-Use-Gütern geben. Auf der anderen Seite sollen die Leitlinien den zuständigen Genehmigungsbehörden der Mitgliedstaaten bei der Risikobewertung im Rahmen der Genehmigungsverfahren helfen.

Verantwortung für die Einhaltung der EG-Dual-Use-VO liegt beim Ausführer

Die Leitlinien sollten laut EU Kommission nicht bindend sein, aber von den Ausführern bei der internen Organisation der Exportkontrolle allerdings beachtet werden. Die Verantwortung für die Einhaltung der Vorgaben der EG-Dual-Use-VO liegt nach wie vor einzig beim Ausführer.

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Sieben Elemente sind Kern eines ICP

Welche Hilfestellungen geben die immerhin 18 Seiten umfassenden Leitlinien den Ausführern nun tatsächlich? Laut EU Kommission bilden sieben Elemente den Kern eines wirksamen ICP. Die Leitlinien der EU Kommission greifen die sieben Elemente auf. Im Abschnitt „Was wird erwartet?“ wird die Zielsetzungen des jeweiligen Kernelements beschrieben. Der Abschnitt „Was sind die einzelnen Schritte?“ führt die Maßnahmen genauer aus und skizziert Lösungen für die Entwicklung oder Umsetzung von Compliance-Verfahren. Am Ende des Dokuments werden einige nützliche Fragen zum ICP eines Unternehmens formuliert. Außerdem stellt die EU-Empfehlung eine Liste von Indikatoren für Umlenkungsrisiken und Warnsignalen für verdächtige Anfragen oder Aufträge bereitgestellt (sog. Red Flags).

Ein ICP für alle Unternehmen gibt es nicht

Gleich zu Beginn weist die EU Kommission allerdings darauf hin, dass es keine allgemeingültige Struktur für ein ICP gibt, und das ICP je nach Unternehmensform und Größe individuell auf das Unternehmen zugeschnitten sein muss. Die Leitlinien bieten daher keine Mustervorlage, die einfach übernommen werden könnten. Vielmehr besteht die Herausforderung darin, mit Blick auf die besonderen Gegebenheiten im Unternehmen und unter Berücksichtigung der angesprochenen Kernelemente, eine praktikable Vorgehensweise für das eigene Unternehmen zu definieren.

Entscheidend kommt es neben der Größe, der Struktur und dem Umfang der Geschäftstätigkeiten des Unternehmens auf den strategischen Charakter der Güter und die möglichen Endverwendungen oder Endverwender sowie die Standorte der Geschäftspartner an.

Abhängig von diesen unternehmensindividuellen Kriterien sind nun folgende Kernelemente, bei der Erstellung eines ICP für das Unternehmen zu berücksichtigen:

  1. Bekenntnis der obersten Führungsebene zur Compliance
  2. Organisationsstruktur, Zuständigkeiten und Ressourcen
  3. Schulung und Sensibilisierung
  4. Screeningablauf und -verfahren in Bezug auf Geschäftsvorgänge
  5. Leistungsüberprüfung, Audits, Berichterstattung und Korrekturmaßnahmen
  6. Führen von Aufzeichnungen und Dokumentation
  7. Physische Sicherheit und Informationssicherheit

Zu jedem der sieben genannten Kernelemente formuliert die EU Kommission weitere Erklärungen und Hilfestellungen für die Umsetzung im Unternehmen.

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