
Brexit und Ursprungsware VK: Darauf kommt es an
Wie ist nach dem Brexit der Ursprung bei Waren aus dem Vereinigten Königreich anzugeben? Ein Überblick.
Wie ist nach dem Brexit der Ursprung bei Waren aus dem Vereinigten Königreich anzugeben? Ein Überblick.
Sollte Ihre Ware Ursprung im Vereinigten Königreich (VK) haben, verwenden Sie nur die nationale Angabe und nicht den Zusatz „Europäische Union“. Sollten Sie den Eintrag „Großbritannien“ nutzen, beachten Sie außerdem, dass in diesem Fall das Gebiet Nordirland ausgeklammert wird.
Für Waren, die vor dem 1. Februar 2020 in die EU geliefert wurden, gilt ein Bestandsschutz. Hier kann laut der IHK Magdeburg auf ausdrücklichen Wunsch des beantragenden Unternehmens und nur in Ausnahmefällen noch die Angabe "Vereinigtes Königreich (Europäische Union)" oder nur "Europäische Union" akzeptiert werden. Zollbehörden in Drittländern könnten jedoch Waren mit Ursprung im Vereinigten Königreich nicht mehr als EU-Ursprungswaren betrachten und solche Ursprungszeugnisse beanstanden.
Als Vorbelege zum Ursprungsnachweis würden unverändert Lieferantenerklärungen, Erklärungen IHK etc. anerkannt, auch wenn diese im VK ausgestellt wurden. Ursprungszeugnisse, die im Vereinigten Königreich auf Vordrucken mit dem Eintrag „Europäische Union“ ausgestellt wurden, würden weiterhin akzeptiert.