Brexit-Guide II: Intrastat-Meldungen, Rückwaren und Carnet A.T.A. ab 2021
Warenverkehr

Brexit-Guide II: Intrastat-Meldungen, Rückwaren und Carnet A.T.A. ab 2021

In Teil 2 unseres Brexit-Guides geht es um den Warenverkehr. Versandverfahren, Intrastat-Meldungen, Rückwaren, Carnet A.T.A. – erfahren Sie, worauf es ab 2021 ankommt.

Intrastat- und Extrastat-Meldungen nach dem Brexit

Während der Brexit-Übergangszeit bleiben die Intrastat-Meldungen weiterhin bestehen. So steht es im Leitfaden des Statistischen Bundesamts. Sobald das Vereinigte Königreich nach dem Brexit als Drittland gewertet wird, muss der Warenverkehr über Extrastat (ATLAS) gemeldet werden. In dem Fall darf es „aber zu keiner Doppelmeldung über beide Erhebungswege (ATLAS und Intrastat-Meldung) kommen.“

Intrahandelsstatistik des Statistischen Bundesamts von 2020

Carnet A.T.A. erst nach der Brexit-Übergangsphase

Zollpassierscheinhefte Carnet A.T.A. für vorübergehende Lieferungen in das Vereinigte Königreich können erst ab dem 1. Januar 2021 ausgestellt werden. Sonderfall: Waren, die bis zum Ende der Brexit-Übergangsfrist in das VK verbracht wurden und nach Ende der Übergangsfrist nach Deutschland zurückgebracht werden. Hier besteht ggf. die Möglichkeit, diese als Rückwaren abzufertigen.

Rückwaren nach der Übergangsfrist

Für Waren, die nach dem Ende der Übergangsfrist aus dem Vereinigten Königreich zurückkommen, gelten die üblichen zollrechtlichen Vorschriften zu Rückwaren.

  • die Frist von drei Jahren ab der ursprünglichen Ausfuhr
  • die Ausfuhr bzw. das Verbringen muss mit geeigneten Unterlagen nachgewiesen werden.

Die deutsche Zollverwaltung hat zur Abwicklung von Rückwaren bereits im Jahr 2019 eine ATLAS Info herausgebracht. 

ATLAS-Info 1855/19 mit Infos zur Abwicklung von Rückwaren

Versandverfahren ab 2021

Das Vereinigte Königreich ist bereits am 30.01.2019 dem Übereinkommen über ein Gemeinsames Versandverfahren beigetreten (Convention on a Common Transit Procedure, CTC). Damit sind auch nach der Brexit-Übergangsfrist NCTS Versandverfahren mit dem Vereinigten Königreich möglich. 

Für Versandverfahren muss Sicherheit geleistet werden. Die deutsche Zollverwaltung hat bereits angekündigt, dass die zugehörigen Vordrucke TC 31 und 33 überarbeitet werden. Das Vereinigte Königreich wird in die Länderliste aufgenommen. Ggf. müssen Sie Ihre Bürgschaften anpassen lassen.