Up to date bei Intrastat und Zoll: Aktualisierte Merkblätter
Merkblätter

Up to date bei Intrastat und Zoll: Aktualisierte Merkblätter

Aktualisierungen sind guter Brauch und manchmal auch in kurzen Abständen notwendig. Wie jetzt beim Handbuch Ausfuhrgenehmigungen. Ein Überblick.

Das Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung erfährt unter anderem im Zuge der Sanktionsmaßnahmen gegen Russland und Belarus einige Aktualisierungen - sind Sie auf Stand? 

Außerdem hat das Statistische Bundesamt (DESTATIS) zu Jahresbeginn den neuen Leitfaden mit allen Informationen und aktuellen Schlüsselnummern, die für korrekte Intrastatmeldungen erforderlich sind, veröffentlicht. Und der Zoll hat mehrere Merkblätter aktualisiert, z. B. das zu Zollanmeldungen sowie über die Anmeldepflichten bei Schiffs- und Offshore-Lieferungen. Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick.

UPDATE: Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung

Der Zoll aktualisierte laufend das Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung. Im Jahr 2022 wurden Erläuterungen zu COVID-19-Impfstoffen und Auskünften des BAFA (Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) aufgenommen. So entfällt seit 2022 die Genehmigungspflicht für die Ausfuhr von Impfstoffen. Die Anzahl der Dosen und herstellerabhängige TARIC-Codierungen müssen allerdings weiterhin in Ausfuhren angegeben werden.

Mit der Neufassung der Verordnung (EU) 833/2014 zu restriktiven Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands durch Verordnungen ab Februar 2022 sind neue Güterprüfungen notwendig geworden. Auch gegenüber Belarus sind Verschärfungen bei güterbezogenen Beschränkungen in Kraft getreten unter anderem durch die Verordnung (EU) 2022/355 vom 2. März 2022. Belegen Sie Ihre Güterprüfung durch die Meldung von Unterlagencodierungen an den Zoll. Das Handbuch zu Ausfuhrgenehmigungen hat deswegen im März drei Aktualisierungen erfahren. Eine weitere Aktualisierung am 1. April 2022 weist auf notwendige Erklärungspflichten im Zusammenhang mit den Bestimmungsländern Somalia, Libyen und Nordkorea hin.

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Intrahandelsstatistik 2022

Angestoßen durch die FRIBS, die neue europäische Rahmenverordnung „Framework Regulation Integrating Business Statistics" traten zum Jahresanfang die neuen Regelungen im Außenhandelsstatistikgesetz und in der Außenhandelsstatistik-Verordnung in Kraft.

Über 60 Seiten umfasst der Leitfaden zur Intrastahandelsstatistik 2022, der von DESTATIS nun veröffentlicht wurde. Aus den bestehenden Online-FAQs von der Website des DESTATIS wurden die Wert- und Gewichtsschwellen im Leitfaden aufgenommen. Rechnungsbeträge oder die Statistischen Werte müssen nur korrigiert werden, wenn dies den ursprünglichen Wert um mehr als 5.000 Euro verändert. Für Mengenangaben gilt, dass die gemeldete Eigenmasse und Besondere Maßeinheiten um mehr als 10 % abweichen müssen, damit eine Korrektur erforderlich wird. Weitere Details finden Sie im Kapitel 3.3 “Berichtigungen” zum Nachlesen.

Kurz zusammengefasst sind dies die wichtigsten Änderungen:

  • Die Versendungsmeldungen müssen ab 2022 die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Warenempfängers und das Ursprungsland der Ware beinhalten.
  • Änderungen bei „Art des Geschäfts”.
  • Beschränkungen bei der Nutzung von genehmigungspflichtigen Sammelnummern (Kapitel 99) - das Statistische Bundesamt hat die betroffenen Unternehmen informiert. Siehe auch: Meldungen von Sammelwarennummern 2022  

Hilfe bietet der Leitfaden auch bei Fragen zur USt-IdNr-Angabe in Reihengeschäften oder bei einer Versendung an Verbraucher.

Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen

Insbesondere die Arten des Geschäfts und Aktualisierungen durch europäische Verordnungen zu Unternehmensstatistiken wirken sich aus in der Ausgabe 2022 des Merkblatts zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen. Der Anhang 3 zur Art des Geschäfts enthält bereits die neue Codeliste und ausführliche Anmerkungen zu den einzelnen Codierungen.
Der Zoll weist außerdem in der Vorbemerkung auf die Anpassungen durch Aktualisierungen im UZK (IA und DA) hin. Änderungen sind:

  • Die Berechnung des statistischen Wertes ist mit neuen Erläuterungen versehen (z. B. S. 86).
  • Die Meldung von Containern wurde ergänzt: Hier kann der ILU-Code angegeben werden für Waren, die in Wechselbehältern und Sattelanhängern befördert werden (z. B. S. 61).
  • Die elektronische Übermittlung von BLE-Ausfuhrlizenzen und Einfuhrdokumenten wurde aufgenommen.

Neues Merkblatt für Lieferungen von Waren an Schiffe und Flugzeuge

Eine umfassende Überarbeitung zum 1. Januar 2022 erfuhr das Merkblatt zu den ausfuhrrechtlichen und außenhandelsstatistischen Anmeldepflichten bei Lieferungen von Waren als Schiffs- und Luftfahrzeugbedarf sowie an Einrichtungen auf hoher See und Offshore-Windenenergieanlagen. Die letzte Anpassung lag fünf Jahre zurück.

Noch am 23. Dezember hatte der Verband deutscher Schiffsausrüster seine Mitglieder informiert, dass die Generalzolldirektion das Merkblatt und den Vordruck HH 0114-E ”Lieferzettel für Schiffsbedarf” aktualisiert hat. “Der Verband Deutscher Schiffsausrüster e.V. war als betroffener Branchenverband in diese Aktualisierungsprozesse mit eingebunden worden”, ließ der Geschäftsführer Thorsten Harms wissen.

Das unter anderem um Marktordnungswaren gekürzte Merkblatt hat teilweise neue Nummerierungen erhalten und Erweiterungen bei Warenlieferungen in die ausschließliche Wirtschaftszone (zwischen 12 und max. 200 Seemeilen seewärts) sowie bei Antidumping- und Ausgleichszöllen erfahren. Die tabellarischen Übersichten wurden von 13 Anhängen auf vier gekürzt.

Die Anhänge 1 und 2 behandeln Lieferungen an Schiffe bzw. Flugzeuge in Fällen, in denen eine Ausfuhranmeldung erforderlich ist. Seit 1. Januar 2022 findet unter anderem “EU” für die Art der Anmeldung keine Anwendung mehr. In den genannten Fällen ist das Bestimmungsland mit QQ, QR oder QS anzugeben und als Art der Anmeldung CO oder EX.

Merkblatt für Teilnehmer zum ATLAS-Release 10.0 / AES-Release 3.0

Im Zuge der zoll-, aber nicht teilnehmerseitigen Einführung von ATLAS 10.0 und AES 3.0 hat der Zoll das Merkblatt für Teilnehmer zum ATLAS-Release aktualisiert. Wesentliche Änderung ist die Aufnahme der Verfahrensbereiche ATLAS-IMPOST (Abwicklung von Kleinsendungen) und ZELOS (Zentraler Austausch von Unterlagen und Stellungnahmen). 

Dieses Merkblatt wird für Teilnehmer erst in einigen Monaten interessant.

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