Vorgesehen ist, dass die neuen Arten des Geschäfts in Zollanmeldungen ab Januar 2022 gemeldet werden und in den Meldungen zur Intrahandelsstatistik ab dem Berichtsmonat Januar 2022.
UPDATE: In ATLAS werden die Änderungen erst ab dem 15. Januar 2022 umgesetzt. Für Ihre Ein- und Ausfuhren bedeutet dies, dass die neuen Arten des Geschäfts - anders als in Ihren Intrastatmeldungen – erst ab dem 15. Januar 2022 gemeldet werden dürfen.
In AEB Anwendungen werden die Arten des Geschäfts innerhalb der Positionen verwendet und gemeldet. Sie werden dann durch den Zoll automatisiert aus den abgegebenen Export- und Importmeldungen an das DESTATIS übermittelt.
Die Übersetzung von den bestehenden Arten des Geschäfts auf die neuen Meldeformen kann für Unternehmen komplex werden, da die bestehenden Nummern mit neuen Bedeutungen gefüllt werden.
Im Beispiel: Die derzeitige Art des Geschäfts 11 für einen endgültigen Kauf/Verkauf splittet sich in die Varianten 11 und 12 auf, je nachdem ob private Verbraucher involviert sind. In der Folge werden Ansichts- oder Probesendungen statt mit der Art des Geschäfts 12 künftig mit 31 oder 32 gemeldet. Demnach ändert sich auch die Bedeutung der Codes 31 und 32 und was bisher mit 31 bis 34 angemeldet wurde wird künftig mit Code 34 angemeldet.