Außenhandelstatistik 2022: Änderungen bei der Art des Geschäfts
Ausfuhr & Einfuhr

Außenhandelstatistik 2022: Änderungen bei der Art des Geschäfts

Das Statistische Bundesamt gab die Vorschriften für Meldungen ab 2022 bekannt. Die Arten des Geschäfts ändern sich – mit Auswirkung auf alle Instrastatmeldungen, Einfuhr- und Ausfuhranmeldungen.

Neben den Arten des Geschäfts werden ab 1. Januar 2022 zusätzliche Felder in den Intrastatmeldungen verpflichtend. Die Anwendungen von AEB setzen die neuen Vorgaben rechtzeitig um.

Die Rahmenverordnung für Unternehmensstatistiken der EU (Framework Regulation Integrating Business Statistics, FRIBS) hat für Unternehmen ganz konkrete Folgen bei den Meldungen für die Außenhandelsstatistik ab 1. Januar 2022. So wird beispielsweise bei “Art des Geschäfts” zukünftig bei Käufen und Verkäufen zwischen Unternehmen (11) und Privatpersonen (12) unterschieden.

Änderungen der Außenhandelsstatistik – warum?

Mit den Leitfäden zur Anmeldung zur Außenhandelsstatistik und Intrahandelsstatistik setzt das Statistische Bundesamt (DESTATIS) die europäische Verordnung 2019/2152 zur Unternehmensstatistik um. Ziel ist die Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für europäische Unternehmensstatistiken und eine langfristige Harmonisierung. Kurzfristig muss jedoch mit einem erheblichen Mehraufwand für die Umstellung gerechnet werden.

Da Unternehmen mit einem Umsatz über drei Millionen Euro genehmigungspflichtige Sammelnummern (Kap. 99) für bestimmte Warenzusammenstellungen nicht mehr nutzen dürfen, wird sich die Anzahl der Meldepositionen deutlich erhöhen.

Das Statistische Bundesamt informiert über die Änderungen bei Anmeldungen zur Außenhandelsstatistik ab 2022.

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Unternehmen müssen "Art des Geschäfts" bei der Einfuhr- und Ausfuhranmeldung prüfen

Vorgesehen ist, dass die neuen Arten des Geschäfts in Zollanmeldungen ab Januar 2022 gemeldet werden und in den Meldungen zur Intrahandelsstatistik ab dem Berichtsmonat Januar 2022.

UPDATE: In ATLAS werden die Änderungen erst ab dem 15. Januar 2022 umgesetzt. Für Ihre Ein- und Ausfuhren bedeutet dies, dass die neuen Arten des Geschäfts - anders als in Ihren Intrastatmeldungen – erst ab dem 15. Januar 2022 gemeldet werden dürfen.

In AEB Anwendungen werden die Arten des Geschäfts innerhalb der Positionen verwendet und gemeldet. Sie werden dann durch den Zoll automatisiert aus den abgegebenen Export- und Importmeldungen an das DESTATIS übermittelt.

Die Übersetzung von den bestehenden Arten des Geschäfts auf die neuen Meldeformen kann für Unternehmen komplex werden, da die bestehenden Nummern mit neuen Bedeutungen gefüllt werden.

Im Beispiel: Die derzeitige Art des Geschäfts 11 für einen endgültigen Kauf/Verkauf splittet sich in die Varianten 11 und 12 auf, je nachdem ob private Verbraucher involviert sind. In der Folge werden Ansichts- oder Probesendungen statt mit der Art des Geschäfts 12 künftig mit 31 oder 32 gemeldet. Demnach ändert sich auch die Bedeutung der Codes 31 und 32 und was bisher mit 31 bis 34 angemeldet wurde wird künftig mit Code 34 angemeldet.

Neue Pflichtfelder bei den Intrastatmeldungen

Zusätzlich werden in den Meldungen zur Intrastat-Versendung zwei weitere Felder verpflichtend:

  • Das Ursprungsland der Ware
  • Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID-Nr.) des Empfängers
Durch die Angabe der USt-ID-Nr. ist keine Zusammenfassung der Meldung über verschiedene Geschäftspartner hinweg mehr möglich. In der Regel dürfte der Umfang der Meldungen daher deutlich zunehmen. In besonderen Konstellationen, z.B. bei Reihen- bzw. Dreiecksgeschäften oder privaten Empfängern, kann es vorkommen, dass die USt-ID-Nr. des Empfängers besonders codiert werden muss.

AEB am Ball bei den Änderungen der Außenhandelsstatistik 2022

AEB übernimmt die Änderungen rechtzeitig in die Anwendungen und informiert zeitnah zu den konkreten Änderungen in der Software. Machen Sie sich dennoch selbst mit den Änderungen vertraut und prüfen Sie notwendige Anpassungen im ERP-System inkl. der per Schnittstelle an AEB-Anwendungen übertragenen Daten.

Im Help Center finden Sie aktuelle Informationen zum Stand der Umsetzung und Tipps für Ihre eigene Umstellung. Folgen Sie dem Beitrag, werden Sie automatisch per E-Mail über Änderungen informiert. Dazu ist allerdings eine Registrierung notwendig. Auch in der AEB Community wird dieses Thema diskutiert – seien Sie dabei!