APS: Entwicklungsländer noch nicht auf REX-System umgestellt
Präferenzen

APS: Entwicklungsländer noch nicht auf REX-System umgestellt

Viele Entwicklungsländer ließen die Frist zur Umstellung auf das System des Registrierten Ausführers (REX) verstreichen. Das hat Folgen für ihre Exporteure.

Seit dem 1. Juli 2018 gilt für eine Reihe von Entwicklungsländern, die nach dem Allgemeinen Präferenzsystem (APS) begünstigt sind, das REX-System in vollem Umfang. Darauf weist die Europäische Kommission in einer Mitteilung (C 222 vom 26. Juni 2018, S. 9) hin.

Dieses betrifft Angola, Burundi, Bhutan, Demokratische Republik Kongo, Komoren, Kongo, Cookinseln, Äthiopien, Mikronesien, Äquatorialguinea, Guinea-Bissau, Indien, Kenia, Kiribati, Laos, Liberia, Mali, Nauru, Nepal, Niue, Pakistan, Salomonen, Sierra Leone, Somalia, Südsudan, São Tomé und Príncipe, Tschad, Togo, Tonga, Timor-Leste, Tuvalu, Jemen und Sambia.

Das bedeutet: Seit dem 1. Juli 2018 können zur Bescheinigung des Präferenzursprungs in den genannten Ländern nur „Erklärungen zum Ursprung“ (nach Anhang 22-07 der Verordnung (EU) 2015/2447) verwendet werden, die von in APS-Ausfuhrländern registrierten Ausführern (REX) ausgefertigt wurden. Andere Ausführer können APS-Präferenzen nur für Sendungen geltend machen, die Ursprungserzeugnisse mit einem Gesamtwert von höchstens 6.000 EUR je Sendung enthalten. Ursprungszeugnisse nach Formblatt A, die nach dem 1. Juli 2018 ausgestellt wurden, gelten nicht mehr.

Ohne REX kein zollermäßigter Import gemäß APS

Allerdings haben einige der genannten Länder es nicht geschafft, während der Übergangszeit die Voraussetzungen für das REX-System zu schaffen. Dies hat die Folge, dass aus diesen Ländern Waren nicht mehr zollermäßigt gemäß APS importiert werden können. Der Grund: Es gibt keinen Ursprungsnachweis, der von den EU-Behörden anerkannt wird.

Dies gilt für Importe aus Burundi, dem Tschad, Zentralafrika, Kongo, der Demokratischen Republik Kongo, Dschibuti, Äquatorial Guinea, Liberia, Mikronesien, Nauru, Sierra Leone, Somalia, Süd Sudan, Ost Timor, Togo, Tonga und Tuvalu. Für eine Reihe weiterer Staaten läuft die Übergangsfrist zum Jahresende 2018 aus.

REX-Länderliste auch in der Schweiz aktualisiert

Auch die Eidgenössische Zollverwaltung hat ihre REX-Länderliste zum 6. Juni aktualisiert – mit der Bemerkung, dass für alle anderen APS-Länder die bisherigen Regelungen (Ursprungszeugnis Form A wird anerkannt) gelten.