Was 2021 in Zoll- und Außenwirtschaft wichtig wird
Ausblick

Was 2021 in Zoll- und Außenwirtschaft wichtig wird

Neue Zollsysteme, erweiterte Anmeldepflichten, Dual-Use-Verordnung: Was kommt 2021 rund um Zoll und Außenhandel auf Sie zu? Ein Ausblick.

Im Spannungsfeld zwischen USA und Volksrepublik China

Europäische Unternehmen werden Wege durch den Handelskonflikt zwischen China und den USA finden müssen. Die Entkopplung der beiden Staaten wirkt sich auf viele Ebenen aus. Die Ächtung von Zwangsarbeit in der Region Xinjiang durch die USA wurde im Dezember in die Exportkontrollvorschriften aufgenommen. Ein Einfuhrverbot von Textilien und Tomaten aus dieser Region in die USA war die Folge. Die USA möchten außerdem verhindern, dass Baumwolle und Erzeugnisse aus Xinjiang importiert werden. Prüfungen sind angekündigt.

Nicht nur bezüglich der Handelsströme geraten die beiden Global Player aneinander. Die strikte Trennung der ITK-Netzwerkinfrastruktur hat in den USA das Projekt “Clean Network” auf den Plan gerufen. China hingegen pusht kontinuierlich seine eigenen Technologiekonzerne. Gleichzeitig erheben beide Nationen für ihre Exportkontrollvorschriften weltweiten Anspruch. Im Dezember 2020 ist das chinesische Exportkontrollgesetz in Kraft getreten.  

Sind Sie betroffen? 4 Tipps für Unternehmen

Europäische Unternehmen könnten künftig gezwungen sein, ihre Marktchancen durch zwei unterschiedliche Lieferketten zu erhalten. Dazu hat die Europäische Handelskammer in China eine aktuelle Diagnose vorgelegt. 

Decoupling – Severed Ties and Patchwork Globalisation

Neue Warennummer – 351 Produktgruppen betroffen

Alle fünf Jahre passt die World Customs Organisation das weltweit gültige Harmonisierte System (HS) an die technischen Entwicklungen an. Dieses bildet die Basis für die 8-stellige Kombinierte Nomenklatur (KN), die Sie für Ihre Exportanmeldungen nutzen und den 11stelligen Elektronischen Zolltarif (EZT) für Ihre Einfuhren. Mit den Änderungen an der Basis müssen ab Ende 2021 Unternehmen ihre Waren gemäß der aktuellen Warennummern neu einreihen. Prüfen Sie daher frühzeitig, welche Aufwände für Sie entstehen.

Insgesamt sind 351 Produktgruppen betroffen, unter anderem 3D-Drucker, Monitore und Halbleiter. Außerdem tragen die neuen Warennummern der Corona-Pandemie Rechnung. Es soll leichter werden, Diagnosegeräte und Diagnosekits einzureihen. 

WCO-Übersicht aller Änderungen

Demo-Video

Zolltarifnummer finden mit Software

Neues Überwachungssystem: Import Control System 2 geht an den Start

Zunächst nur in kleinem Umfang startet die EU das Import Control System 2 (ICS2) für Post- und Expresssendungen im März 2021. Zusammen mit Norwegen, der Schweiz und Liechtenstein sorgt ein einheitliches System zur Risikobewertung von Importen für einen gemeinsamen Zollsicherheitsraum. So wird garantiert, dass die Waren innerhalb der angeschlossenen Parteien einfach und schnell transportiert werden können. Geplant sind drei Releases. Bis Ende 2024 sollen sie vollständig umgesetzt sein. Details dazu fasst der AEB Zoll-Experte Dr. Thomas Hartinger in der AEB Community zusammen.

Jetzt für die AEB Community registrieren und auf die Details zu ICS2 zugreifen

Anmeldeschwelle für Importe: Kleinsendungen ab Juli 2021 meldepflichtig

Kleinsendungen im E-Commerce-Bereich können größtenteils befreit von Zöllen eingeführt werden. Die Geringfügigkeitsschwelle liegt bei 150 Euro. Einfuhrumsatzsteuerbefreit sind Sendungen, wenn der Warenwert unter 22 Euro liegt. Diese Schwelle wird zum 1. Juli 2021 abgeschafft. Für Unternehmen besteht dann grundsätzlich eine Anmeldepflicht, die auch für Muster- und Dokumentensendungen gilt. Lediglich Briefsendungen sind ggf. ausgenommen. EU-weit werden Mehreinnahmen von 7 Mrd. Euro jährlich erwartet. 

Das Ende der Mehrwertsteuer-Befreiung ist Teil des Mehrwertsteuer-Digitalpakets der EU. Im Fokus stehen B2C erbrachte Dienstleistungen und B2C Versandhandelsgeschäfte.

Neues Import-Meldesystem: ATLAS-IMPOST

Die Meldepflicht für Kleinsendungen wird zu unzähligen zusätzlichen Importanmeldungen führen. Dem begegnet die deutsche Zollverwaltung mit einem gesonderten Meldesystem: ATLAS-IMPOST (Importabfertigung von Post- und Kuriersendungen). Vorteil: Es muss nur ein reduzierter Datenkranz gemeldet werden. Klar ist jedoch auch:  Das System wird nicht rechtzeitig zum Stichtag einsatzbereit sein. Es geht voraussichtlich erst Anfang 2022 in Betrieb. Bis dahin müssen die Beteiligten noch praktikable Übergangslösungen finden.

ATLAS-ZELOS startet mit Einfuhr Mitte 2021

Unternehmen und Zollamt sollen Unterlagen, Anfragen und Stellungnahmen künftig elektronisch austauschen. Für Export- und Versandanmeldungen wurde ATLAS-ZELOS allerdings auf unbestimmte Zeit verschoben. Für Importanmeldungen dagegen solle es Mitte 2021 losgehen. Teilnehmer können dann proaktiv Unterlagen elektronisch versenden. Alternativ können Zollämter elektronisch ergänzende Informationen anfordern.

Reform: EU-Staaten ratifizieren neue Dual Use-Verordnung

Bereits seit dem Sommer 2016 wird in der EU über die Reform der EG-Dual-Use-VO diskutiert. Ein wesentliches Ziel der Reform ist der Schutz der Menschenrechte. Deswegen wird der Kontrollbereich von Abhör- und Überwachungssoftware und -technologie erweitert. Entsprechende Ausfuhren aus der EU sollen unter Genehmigungsvorbehalt gestellt werden. Autoritären Regimen soll es künftig nicht mehr möglich sein, Überwachungstechnik aus der EU zu nutzen. Außerdem soll die Reform die sogenannten „emerging technologies“ besser kontrollierbar machen. Im November 2020 haben sich der Rat der EU und das Europäische Parlament auf eine neue Verordnung für die Exportkontrolle von Dual-Use-Gütern geeinigt. Im nächsten Schritt muss die erzielte Einigung noch von den Mitgliedstaaten bestätigt werden.

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Das Online-Tool zur Exportkontrolle

Fragestellungen rund um Klassifizierungen, Sanktionslisten, US-Re-Exportkontrollrecht, Chinesisches Exportkontroll- und Sicherheitsrecht, Dual-Use-Güter, Catch-all-Clauses: Sind Sie betroffen? Jetzt schnell und einfach online prüfen.

Sorgfaltspflicht: Verantwortlicher Handel mit Konfliktmineralien rechtlich vorgeschrieben

Sie handeln vor- oder nachgelagert mit Konfliktmineralien wie Gold, Wolfram, Tantal, Zink und deren Erzen? Dann müssen Sie seit Anfang dieses Jahres ihre Lieferketten sorgfältig überprüfen und ggf. dokumentieren. Als "vorgelagert" gelten Unternehmen, die Rohstoffe abbauen, verarbeiten und veredeln.  Als nachgelagert gelten Unternehmen, die Metalle zu einem fertigen Erzeugnis verarbeiten und in den Verkauf bringen. 

Sie wollen wissen, welche Warennummern betroffen sind?

Die von der Verordnung betroffenen Erze und Verbindungen von Zinn, Tantal, Wolfram und Gold werden mit ihrer jeweiligen Warennummer in Anhang I der EU-Verordnung zu Konfliktmineralien vom Mai 2017 für Importeure, Hütten und Raffinerien gelistet.

Sie importieren Erze?

Dann unterziehen Sie dieselben einer Sorgfalts- oder Due-Diligence-Prüfung. Die Europäische Kommission hat dafür das Portal Due Diligence Ready! eingerichtet. Es konzentriert sich hauptsächlich auf Zinn, Tantal, Wolfram und Gold, berücksichtigt aber auch andere Minerale und Metalle, wie beispielsweise Batterierohstoffe.

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