Wer ist von dem neuen Gesetz (ECL) betroffen und gilt es auch für Sie?

Alle Unternehmen, Organisationen und Einzelpersonen, die kontrollierte Güter aus China exportieren, sowie chinesische Staatsbürger, juristische Personen oder nicht-juristische Organisationen, die ausländische Unternehmen mit kontrollierten Gütern beliefern, sind verpflichtet, ab dem 1. Dezember 2020 dieses erste chinesische Gesetz zur Exportkontrolle zu befolgen.

„Kontrollierte Güter" können sich auf viele Dinge beziehen und die Bandbreite, die das neue chinesische Gesetz umfasst, ist sehr groß. Es ist wichtig zu verstehen, welche Güter, Technologien und Aktivitäten betroffen sein können. Lesen Sie weiter, um herauszufinden, was die neuen Vorschriften für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter bedeuten.

Dies schließt Tochtergesellschaften in und immaterielle Transfers aus Chinas ein!

Was genau reguliert das neue chinesische Exportkontrollgesetz (ECL)?

Kontrollierte Aktivitäten unter dem ECL

  • Export von kontrollierten Gütern aus China durch in China ansässige Unternehmen sowie durch ausländische Unternehmen, die in China ihren Sitz haben
  • Bereitstellung von kontrollierten Gütern durch chinesische Bürger, juristische Personen oder nicht-juristische Organisationen an ausländische Organisationen oder Einzelpersonen
  • Re-export von kontrollierten Gütern, einschließlich Umladungen und Transitsendungen, sowie die Ausfuhr von kontrollierten Gütern aus zollfreien Zonen, freien Exportzonen und anderen zollrechtlich regulierten Zonen, wie Zolllagern und Logistikzentren unter Zollverschluss.

Kontrollierte Güter unter dem ECL

Dual-Use-Güter sowie militärische und nukleare Güter
Dual-Use-Güter sowie militärische und nukleare Güter

Dual-Use-Güter (Güter, die sowohl für kommerzielle als auch für militärische Zwecke verwendet werden können), militärische und nukleare Güter.

Andere Güter (mit Auswirkungen auf die nationale Sicherheit und die Interessen Chinas sowie auf die Erfüllung internationaler Verpflichtungen wie z.B. der Nichtverbreitungsvertrag)
Andere Güter (mit Auswirkungen auf die nationale Sicherheit und die Interessen Chinas sowie auf die Erfüllung internationaler Verpflichtungen wie z.B. der Nichtverbreitungsvertrag)

Andere Güter mit Auswirkungen auf die nationale Sicherheit und die Interessen Chinas sowie auf die Erfüllung internationaler Verpflichtungen.

Waren, Technologie, Dienstleistungen und Daten, die sich auf die oben genannten Güter beziehen
Waren, Technologie, Dienstleistungen und Daten, die sich auf die oben genannten Güter beziehen

Waren, Technologie, Dienstleistungen und Daten, die eines der kontrollierten Güter betreffen oder sich anderweitig darauf beziehen.

Fallstricke im chinesischen Exportkontrollgesetz!

  • Informationsaustausch zwischen chinesischen Mitarbeitern und Mitarbeitern ausländischer Nationalitäten innerhalb derselben Organisation könnten ebenfalls betroffen sein. Es könnte auch den Transfer von kontrollierten materiellen und immateriellen Gütern außerhalb des chinesischen Hoheitsgebiets beinhalten, wie z. B. von einem chinesischen Staatsbürger oder einer chinesischen Organisation an eine ausländische Organisation oder Einzelperson.

    Kann Gespräche unter den Mitarbeitern einschließen!

  • Lizenzanträge können auch für die Ausfuhr von Waren, Technologien und Dienstleistungen erforderlich sein, auch wenn es sich weder um kontrollierte noch vorübergehend kontrollierte Güter handelt. Dies kann der Fall sein, wenn diese Güter die nationale Sicherheit und die Interessen Chinas gefährden, wenn sie potenziell für den Entwurf, die Entwicklung, die Produktion oder den Einsatz von Massenvernichtungswaffen und ihren Trägern verwendet oder wenn sie potenziell für terroristische Zwecke eingesetzt werden können.

    Kontrollen können über kontrollierte Güter hinausgehen!

  • Als Teil der Genehmigungsanträge müssen Exporteure Dokumente vorlegen, die die Endnutzer und die Endverwendung bescheinigen. Es müssen Endverbleibserklärungen beigefügt werden, die von den Endnutzern oder der nationalen oder regionalen Regierungsbehörde, wo die Endnutzer ansässig sind, ausgestellt wurden. Mögliche Änderungen der genannten Endnutzer oder der Endverwendung müssen der Lizenzbehörde in China gemeldet werden.

    Endverbleibserklärungen erforderlich!

Empfehlungen zum neuen chinesischen Exportkontrollgesetz

Durch das neue chinesische Exportkontrollgesetz werden Exporteure dazu angehalten, ein internes Auditsystem (International Compliance Program (ICP)) zur Einhaltung der Exportkontrollvorschriften einzurichten. Wenn ein solches ICP eingeführt ist, können die Regierungsbehörde bzw. andere offizielle Stellen in China Erleichterungen bei der Lizenzvergabe gewähren. Dies kann allgemeine Ausfuhrgenehmigungen für relevante kontrollierte Güter einschließen.

Erfahrene Trade-Compliance-Spezialisten und Unternehmen, die im Bereich Exportkontrolle versiert sind, kennen solche Empfehlungen von anderen Organisationen bzw. Behörden, z.B. die Empfehlung der EU zu internen Compliance-Programmen (ICP) für die Kontrolle des Handels mit Gütern mit doppeltem Verwendungszweck oder das US-amerikanische Regelwerk des OFAC zu Compliance-Verpflichtungen (US Framework for OFAC Compliance Commitments).

Software ist ein integraler Bestandteil solcher Compliance-Programme und die Export Controls-Software von AEB bietet einen leistungsstarken Schutz für Ihr Unternehmen. Das neue chinesische Exportkontrollgesetz ist ein weiteres Beispiel für die zunehmende Komplexität der globalen Bestimmungen im Bereich der Exportkontrolle. Gehen Sie keine Risiken ein.

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Chinas Exportkontrollgesetz: Folgen bei Nichteinhaltung

Verstöße gegen das neue chinesische Exportkontrollgesetz werden mit Strafen geahndet und mutmaßliche Verstöße gegen das ECL führen zu Untersuchungen. Sowohl Strafen als auch Untersuchungen können nur von autorisierten Parteien der Regierungsbehörden, d.h. den Regulatoren des neuen Exportkontrollsystems in China, durchgeführt werden. Während Strafen und Untersuchungen bei Nichteinhaltung der Vorschriften gegen in China ansässige Exporteure (inländische und ausländische) verhängt werden, schreibt das Gesetz auch eine extraterritoriale Anwendung mit Auswirkungen auf ausländische Organisationen oder Personen außerhalb Chinas vor.

Eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen können auferlegt werden:

Untersuchungsmaßnahmen

  • Betreten des Betriebsgeländes oder eines anderen relevanten Orts der untersuchten Person zur weiteren Inspektion
  • Befragung der untersuchten Person, betroffener Parteien oder anderer relevanter Organisationen oder Personen und Aufforderung an diese, Erklärungen zu den untersuchten Sachverhalten abzugeben
  • Prüfung und Vervielfältigung der relevanten Dokumente, Verträge, Rechnungsbücher, Geschäftskorrespondenz und anderer Dokumente und Informationen der untersuchten Person, betroffener Parteien oder anderer relevanter Organisationen oder Personen
  • Kontrolle der zur Ausfuhr verwendeten Lieferfahrzeuge, Verhinderung der Verladung verdächtiger Exportgüter und Anordnung der Rücknahme illegal ausgeführter Güter
  • Einziehung und Beschlagnahmung der relevanten Güter, die untersucht wurden
  • Prüfung der Bankkonten der untersuchten Personen

Strafen bei Verletzung des ECL

  • Verwarnungen
  • Anordnungen zur Einstellung illegaler Aktivitäten
  • Beschlagnahmung illegaler Gewinne
  • Geldbußen
  • Geschäftsaussetzungen
  • Widerruf von Exportprivilegien (AEO)
  • Widerruf von Ausfuhrgenehmigungen
  • Ermittlungen wegen strafrechtlicher Verantwortung für die Ausfuhr kontrollierter Güter oder für die Ausfuhr ohne Genehmigung

Zeitliche Entwicklung des neuen chinesischen Exportkontrollgesetzes

1. Dezember 2020

Offizielles Inkrafttreten des Gesetzes: Das im Oktober 2020 veröffentlichte neue Exportkontrollgesetz der Volksrepublik China ist in Kraft getreten.

Oktober 2020

Die endgültige Fassung des neuen ECL wurde nach der dritten Überprüfung durch den Ständigen Ausschuss des NVK am 17. Oktober 2020 offiziell verabschiedet.

Juni 2020

Ein überarbeiteter Entwurf des neuen Exportkontrollgesetzes wurde dem Ständigen Ausschuss des 13. Nationalen Volkskongresses (NPC) zur zweiten Überprüfung vorgelegt.

Dezember 2019

Der zweite Entwurf des neuen Exportkontrollgesetzes (ECL) wurde vom Handelsministerium (MOFCOM) bis zum 26. Januar 2020 zur öffentlichen Stellungnahme freigegeben.

Juni 2017

Der erste Entwurf des neuen ECL wurde vom Handelsministerium (MOFCOM) der Volksrepublik China zur öffentlichen Stellungnahme freigegeben.